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#1 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Hey Harald,
Zitat:
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#2 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist das Kaufvertragsrecht überarbeitet und es gibt die Mängelhaftung nach § 438 BGB, die von keinem gewerblichen Verkäufer ausgeschlossen werden kann. Im Zweifel lieber einen Kundigen fragen, sei es die Verbraucherberatung oder ein Rechtsanwalt. Edith hat die "erweiterten Garantiebestimmungen" gelesen, die über die "bestehenden gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelrechte" (Zitat) hinausgehen. Selbstverständlich gelten diese unbedingt.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" Geändert von guenter_w (30.10.2008 um 18:30 Uhr) |
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