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Alt 01.08.2008, 23:25   #1
BlackWidow
 
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Wobei diese ersten 6 Monate gesetzlich verbindlich sind, die Garantie hingegen freiwillig. Also... in den 6 Monaten besser zum Händler, danach fährt man vermutlich mit einer Herstellergarntie besser!?

Nee, nicht ganz: Gewährleistung ist gesetzlich verankert: 2 Jahre, allerdings wie bereits gesagt nur die ersten 6 Monate im Sinne des Käufers (da muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware bei Verkauf einwandfrei und nicht mängelbehaftet war, danach dreht sich das um und der Käufer muss nachweisen...)

Garantie ist eine freiwillige Leistung, nicht gesetzlich verankert soweit ich weiss (für Richtigstellungen bin ich immer dankbar falls ich falsch liege). Aber eine Garantie ist eine Garantie, da gibt es kein "Wenn und Aber". Wenn defekt, dann wird repariert, es sei denn, der Käufer hat was falsch gemacht (bedient) oder zerstört......oder oder....

Natürlich kann man in den ersten 6 Monaten oder auch länger zum Händler - der gibt es aber auch nur weiter an den Hersteller, der ohnehin aufgrund der Garantie eintritt, soange diese besteht.

Ich hatte letztens einen Fall meiner Tochter, sie hat eine Spielekonsole (nicht von Sony ), welche nach knapp über einem Jahr kaputt war. Der Hersteller gibt jedoch (hier in Deutschland!) nur ein Jahr Garantie. Also: Ich habe meiner Tochter geraten, zum Händler zu gehen (geiz ist geil), da dieser eine viel größere Machtstellung gegenüber dem Hersteller hat als ein Endverbraucher. Der Händer hat das Ding eingeschickt und siehe da: Auf Kulanz ohne Kosten repariert. Ob das auch so gewesen wäre wenn sie das Teil direkt zum Hersteller geschickt hätte, weiss ich nicht.

Ergo: Alles nicht so einfach, wie manchmal gedacht. Eine (lange) Herstellergarantie ist m.E. immer besser als eine gesetzliche (gleichlange) Gewährleistung.

So, ab in die Koje, morgen wird das SAL-70200G ausgiebig getestet.

Tschöööö mit Ö

Andreas
BlackWidow ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.08.2008, 12:19   #2
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von BlackWidow Beitrag anzeigen
Natürlich kann man in den ersten 6 Monaten oder auch länger zum Händler - der gibt es aber auch nur weiter an den Hersteller, der ohnehin aufgrund der Garantie eintritt, soange diese besteht.
Vorsicht, das kann ins Auge gehen. Der Händler ist nämlich nicht verpflichtet, das Gerät an den Hersteller zu schicken. Er kann auch jemand anderen reparieren lassen. Und dann ist die Garatie unter Umständen weg.

Es gab wohl Fälle, wo ein defektes Gerät vom Händler gegen ein anderes ausgetauscht wurde. Als dieses deutlich später kaputt ging, so daß die Gewährleistung nicht mehr griff, wollte der Kunde dieses auf Garantie vom Hersteller reparieren lassen, der jedoch hatte für dieses Austauschgerät dem Kunden ja gar keine Garantiezusage gemacht. Der Kunde zog den Kürzeren.

Rainer

Geändert von RainerV (02.08.2008 um 12:22 Uhr)
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
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