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#1 | |
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 16
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Zitat:
Nee, nicht ganz: Gewährleistung ist gesetzlich verankert: 2 Jahre, allerdings wie bereits gesagt nur die ersten 6 Monate im Sinne des Käufers (da muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware bei Verkauf einwandfrei und nicht mängelbehaftet war, danach dreht sich das um und der Käufer muss nachweisen...) Garantie ist eine freiwillige Leistung, nicht gesetzlich verankert soweit ich weiss (für Richtigstellungen bin ich immer dankbar falls ich falsch liege). Aber eine Garantie ist eine Garantie, da gibt es kein "Wenn und Aber". Wenn defekt, dann wird repariert, es sei denn, der Käufer hat was falsch gemacht (bedient) oder zerstört......oder oder.... Natürlich kann man in den ersten 6 Monaten oder auch länger zum Händler - der gibt es aber auch nur weiter an den Hersteller, der ohnehin aufgrund der Garantie eintritt, soange diese besteht. Ich hatte letztens einen Fall meiner Tochter, sie hat eine Spielekonsole (nicht von Sony ![]() Ergo: Alles nicht so einfach, wie manchmal gedacht. Eine (lange) Herstellergarantie ist m.E. immer besser als eine gesetzliche (gleichlange) Gewährleistung. So, ab in die Koje, morgen wird das SAL-70200G ausgiebig getestet. Tschöööö mit Ö Andreas |
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#2 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Es gab wohl Fälle, wo ein defektes Gerät vom Händler gegen ein anderes ausgetauscht wurde. Als dieses deutlich später kaputt ging, so daß die Gewährleistung nicht mehr griff, wollte der Kunde dieses auf Garantie vom Hersteller reparieren lassen, der jedoch hatte für dieses Austauschgerät dem Kunden ja gar keine Garantiezusage gemacht. Der Kunde zog den Kürzeren. Rainer Geändert von RainerV (02.08.2008 um 12:22 Uhr) |
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