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#23 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.439
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Das ist eigentlich richtig. Es kommt aber auch noch drauf an, wer beim zuständigen Vollstreckungsgericht sitzt. Bei manchen (mir bekannten) geht es auch mit nem Vollstreckungsbescheid.
Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen. Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet. |
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