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#1 | |
Registriert seit: 21.07.2007
Ort: Baden
Beiträge: 27
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Zitat:
Ich muss mich allerdings korrigieren: dort steht auch, dass man einen Nachweis erbringe muss, die Ware hier gekauft zu haben. Ich wurde allerdings mal zum Zoll zitiert weil ich aus USA eine Schallplatte gekauft hatte und der deklarierte Wert von ein paar Dollar den Beamten verdächtig niedrig erschien. Dort hat man einen einfachen Ausdruck der Auktion akzeptiert. Hast du solche oder kannst noch welche anfertigen? Zum eigentlichen Thema: Das zulässige Handgepäck schwankt je nach Fluggesellschaft. Von 5-8kg habe ich bisher erlebt... hierzu ein kleiner Link, keine Ahnung inwieweit der aktuell oder richtig ist.
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Dom Geändert von DomS (23.06.2008 um 00:53 Uhr) |
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#2 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Das Thema ist hier eigentlich sehr erschöpfend von einem Zöllner des Frankfurter Flughafens beschrieben, es gibt auch einen Diskussionsthread dazu der so ziemlich jede Frage schon beantwortet ![]() http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124051 ciao Frank
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Some say I don’t play well with others… |
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#3 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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