Hallo,
wenn ich als Fotograf ein Gewerbe anmelde (als Nebenerwerb) werde ich in die Handwerksrolle eingetrage. Des weiteren werde ich Pflichtmitglied in der Berufsgenossenaschaft Druck und Papierverarbeitung. Soweit ich im Internet gelesen habe kostet mich dass ca 300 € für beides im Jahr. Was ist mit Künstlersozialkasse?
Habe im Forum gelesen, dass man sich als Freiberufler nicht in die Handwerksrolle eintragen muss, was ist dann mit BG und Künstlersozialkasse? Freier Beruf wär zB Bildjournalist - Fotograf der Potraits und Hochzeiten etc fotografiert ist idR Gewerbetreibender. Gibt es Erfahrungsberichte?
Gruß
|