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#1 | |
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Bergkamen
Beiträge: 1.269
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Zitat:
Da ich bei Ebay auf beiden Seiten stehe, habe ich schon zig. Mal angestrebt, dass der Verkäufer nur bewerten darf, wenn der Käufer ihn bewertet hat, denn nur der Käufer weiß, ob alles gut gegangen ist. Und er hat seine Pflicht und Schuldigkeit schließlich mit der Bezahlung erledigt. Auf VK Seite bewerte ich grundsätzlich dann, sobald ich das Geld habe. Dadurch weiß der Käufer auch, das die Ware verschickt wird. Eine negative Bewertung muß ich VK nicht befürchten, wenn die Ware ordnungsgemäß beschrieben wird und auch sehr gut verpackt wird. Darauf sollte der Käufer doch wohl ein Anrecht haben. Obwohl ich diese Erfahrung als Käufer nicht immer gemacht habe. Aber dadurch lass ich mir den Spaß nicht nehmen. Uwe |
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#2 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Und eine Erstbewertung durch den VK habe ich als Käufer in meiner Bewertung für den VK auch immer als besonders positiv hervorgehoben. ![]()
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#3 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Ich konnte bisher die Ebaygeschichte immer umgehen. Ge- und Verkauft habe ich bisher immer in Foren oder gebraucht bei Amazon und bin bisher immer gut gefahren. Mich würde es nicht stören, wenn es Ebay nicht mehr gäbe.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#4 |
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 2.298
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Ich rede hier nicht über "privat-gewerbliche" Verkäufer, sondern über solche, wie ich einer bin. Ich habe nur einen Verkäufer-Account, zahle meine Steuern, habe eine Menge ebay-Gebühren. Ein seriöser Verkäufer bietet Ware und Service an und ist bestrebt, sein Bewertungsprofil vertrauenerweckend zu halten.
Seit den neuen Regelungen zahlt das "Klickvieh" wenn es lustig ist. Wenn nicht, kommuniziere ich mit ebay über Textbausteine. Erst die Ware, dann das Geld gilt im Laden, nicht im Internet. Faßt Euch mal an den Kopf und versucht auch mal die andere Seite zu verstehen, auch wenn's schwierig ist, weil die Klickwelt so schön bunt und Geiz so geil ist. ![]() Wovon lebt ebay? Von den Einstellgebühren und der Verkaufsprovision. Wer hat die zu zahlen? Die Käufer?
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Gruß aus Berlin Andreas Geändert von ansisys (17.04.2008 um 21:54 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Bergkamen
Beiträge: 1.269
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Hallo Andreas,
ist das denn nicht wie überall unternehmerisches Risiko, wenn der Käufer nicht bezahlt. Im Gegensatz zu einem Versandhaus verlierst du doch nichts. Wenn der Käufer nicht bezaht, meldest du das bei Ebay und bekommst deine Verkaufsgebühren erstattet. Und den Artikel kannst du doch kostenfrei wieder einstellen. Also unterm Strich kein wirklicher Verlust ( Außer natürlich viel Zeit.) Für den Käufer ist es doch viel mehr Ärger. wenn er bezahlt hat und dann hoffen muß, das die Ware a) ankommt und b) heil ist und letztlich c) auch der Beschreibung entspricht. Da wird oftmals richtig Geld verloren. Uwe |
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#6 | |
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 2.298
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Zitat:
Ebay hat die neuen Regeln wegen der schlechten Publicity aufgestellt, den Preis bezahlen auch die seriösen Verkäufer. Ansonsten wird gerne weggeschaut, wenn für die die Kasse stimmt. Ich mißbrauche ebay nur noch als Lockvogel, um die Leute für die höherwertigen Artikel auf meine Internetseite zu bekommen. Und das ist gut so! Was die neuen Formulare und Suchfunktionen angeht, alles, was schlecht für ebay ist, ist schwer zu finden!
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Gruß aus Berlin Andreas |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin Kollegas...
irgendwie hat sich meine Frage...etwas verselbstständig ![]() klar hat jeder was dazu beizutragen aber, hier ging es einzig um die Frage, ob jemand ähnliches beobachtet hatte Hier===> es fehlt in der linken Optionsleiste der Button für "nur gebrauchte Artikel"??? das betraff diverse Gruppen in der Fotoabteilung merkwürdigerweise nicht unbedingt eine Einzelgruppe? man kann allerdings das irgendwie zurückholen... ![]() Mfg gpo |
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