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Alt 05.03.2008, 12:42   #1
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
magro

Reaktion im Netz ist überflüssig.

2 Möglichkeiten:
nichts tun
Mit Brief anschreiben und eine Erklärung innerhalb von 5 Tagen fordern, dass dei aus ihrer rechnugn oder MAhnung keine Rechte herleiten, sonst gingest Du zum Anwalt. Kommt das, ists gut. Kommts nicht, geh hin Wird teuer fpür die.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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Alt 05.03.2008, 19:29   #2
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
magro

Reaktion im Netz ist überflüssig.

2 Möglichkeiten:
nichts tun
Mit Brief anschreiben und eine Erklärung innerhalb von 5 Tagen fordern, dass dei aus ihrer rechnugn oder MAhnung keine Rechte herleiten, sonst gingest Du zum Anwalt. Kommt das, ists gut. Kommts nicht, geh hin Wird teuer fpür die.
Da wär mir die zweite Möglichkeit entschieden zuviel Arbeit....

Da kommt aber 100% nix nach, ganz sicher. Die sind auf Dummenfang und lassen die, die nicht reagieren in Ruhe. Mahnbescheide sind bei deren spärlichen Erfolgsaussichten in diesem Fall viel zu teuer für die.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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Alt 05.03.2008, 19:47   #3
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Gab gestern erst wieder bei "Akte" einen Bericht über unseriöse Web-Angebote mit Abzock-Absichten. Das geht von Routenplanern über Kochrezepte bis hin zu Tatoo-Vorlagen.
Um auf die entsprechenden Seiten zu gelangen, muss man sich mit Namen und Adresse anmelden (alleine da würde ich schon sagen: "Finger weg", gibt genug Quellen wo man sich nicht registrieren muss) und irgendwo ganz unten im Kleingedruckten, noch unter dem "Abschicken" Button steht dann versteckt was von den zu entrichtenden Kosten.
Kurz darauf kriegt man dann von einer "Online Content Ltd." oder so ähnlich im Doppelpack Rechnung und Mahnbescheid über rund 100 Euro zugestellt.
Die Reporter von Sat1 haben weder die Firma noch die Anwältin von der die Mahnbescheide stammen ausfindig machen können, alle Spuren endeten bei einsamen Briefkästen oder Wohnungen/Büroräumen die auf Monate im Voraus bezahlt worden sind und in die nie jemand auch nur einen Schreibtisch und Telefon gestellt hat.

Ein zum Thema befragter Experte hat anhand der gesichteten Rechnungen und deren Rechnungsnummern die Vermutung geäussert, dass diese Leute Woche für Woche tausende solche Mahnbescheide verschicken.
Wenn auch nur jeder zehnte Betroffene Bammel hat und zahlt, dann machen die ein Vermögen damit.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 21:04   #4
Odie
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Ort: Österreich / Graz
Beiträge: 777
In der letzten Zeit hört man immer öfter von solchen e-mails. Am besten verhält man sich einer alten Volksweisheit entsprechend. Die da lautet "Was der Bauer nicht kennt, isst er nicht". Damit meine ich, dass alle e-mails, Anrufe, SMS und ähnliches die ich nicht kenne, von mir ignoriert werden.
Odie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 21:45   #5
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.420
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Da wär mir die zweite Möglichkeit entschieden zuviel Arbeit....
Da kommt aber 100% nix nach, ganz sicher.
Da sei Dir mal nicht so sicher. Mit so blöden Maschen wird offensichtlich richtig Geld verdient. Zumindest werden Mahnbescheide von solchen "Firmen" im großen Stil beantragt.

Zitat:
Die sind auf Dummenfang und lassen die, die nicht reagieren in Ruhe.
Solange sie keine Klarnamen oder Adressen haben, ganz sicher. Die E-mail-Adresse reicht für nen Mahnbescheid jedenfalls nicht.

Zitat:
Mahnbescheide sind bei deren spärlichen Erfolgsaussichten in diesem Fall viel zu teuer für die.
Sicher nicht..........

Aber mit einem hast Du uneingeschränkt recht: Zum Anwalt rennen bevor es ernst wird, wäre mir auch zu viel Arbeit. Außerdem legst Du die Kohle erst mal vor, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast. Und wenn dann von den Gangstern keiner zu fassen ist, sondern nur ein Briefkasten in England, bleibste auch noch auf den Anwaltsgebühren sitzen.

Also: Lässig bleiben, Mails von Fremden wegschmeissen und wenn man den Fehler gemacht hat, sich auf ne Diskussion einzulassen, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen, sofern der Anspruch unbegründet ist (wie man in diesem Fall wohl annehmen darf).
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.03.2008, 13:50   #6
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ich habe in der Woche etwa 10 Fälle solcher Firmen. Schwerpunkt ist Routenplanung und Genealogie.
Stecken immer die gleichen leute mit wechselnden Firmen hinter.
Geh vor wie ich riet, freie Wahl.
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Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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Alt 06.03.2008, 18:59   #7
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Also: Lässig bleiben, Mails von Fremden wegschmeissen und wenn man den Fehler gemacht hat, sich auf ne Diskussion einzulassen, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen, sofern der Anspruch unbegründet ist (wie man in diesem Fall wohl annehmen darf).
Da bin ich mir absolut sicher, daß da kein Mahnbescheid kommt. Du sagst ja selbst, bei Widerspruch Erfolg für die gleich Null. Warum sollten die also 25-40 € in einen Mahnbescheid investieren, wenn es genug andere Dumme gibt, die zahlen?

Sollte ein Mahnbescheid kommen und der tatsächlich nicht gefaket sein (-> beim Gericht anrufen, dann weiß man´s), dann allerdings natürlich Widerspruch einlegen. Nixtun hätte einen Vollstreckungsbescheid zur Folge!
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Alt 06.03.2008, 19:07   #8
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
...Also: Lässig bleiben, Mails von Fremden wegschmeissen und wenn man den Fehler gemacht hat, sich auf ne Diskussion einzulassen, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen, sofern der Anspruch unbegründet ist (wie man in diesem Fall wohl annehmen darf).
Noch 'ne kleine Anmerkung am Rande...

Einen Mahnbescheid kann jeder ohne jeden Nachweis beantragen und dieser wird vom Gericht auch ausgestellt.

Erst wenn der "vermeindliche" Schuldner einen Widerspruch eingelegt hat,
muss der Gläubiger seine Ansprüche nachweisen und das können nicht alle,
die eine Forderung durchsetzen wollen...
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 19:39   #9
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Hallo,

Wie soll denn einer eMailßAdresse ein Namen-Adresse yugeordnet werden. Selbst wenn man das Webformular ausfuellt, koennte man seinem boesen Nachbarn einsauswischen und dessen Adresse eingeben. Wie wollen sie das feststellen, dass demjenigen wirklich die Postanschrift gehoert

Gruesse, Torsten.
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 21:24   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Noch 'ne kleine Anmerkung am Rande...

Einen Mahnbescheid kann jeder ohne jeden Nachweis beantragen und dieser wird vom Gericht auch ausgestellt.

Erst wenn der "vermeindliche" Schuldner einen Widerspruch eingelegt hat,
muss der Gläubiger seine Ansprüche nachweisen und das können nicht alle,
die eine Forderung durchsetzen wollen...
Eben, und ein Mahnbescheid kostet erstmal den, der ihn beantragt...
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