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#13 |
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Ballenstedt/ Harz
Beiträge: 36
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Info am Rande - eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden nicht automatisch. Es sind sogenannte Tätigkeitsschäden und dann noch an transportablen Geräten - damit gibt es versicherungstechnisch garantiert Probleme. Wenn es eine Versicherung geben sollte die das Risiko so zeichnet, dann wird die Prämie/Beitrag dafür wird nicht zu verachten sein oder ein Selbstbehalt von 250,- EUR/ Schaden eingesetzt.
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