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Alt 19.02.2008, 09:11   #1
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
eBay Schnäppchen

Ich habe ein Sony 18-70 Kit für 1,- EUR sofortkauf aus der Bucht gefischt!
Nun schreibt mich der Verkäufer an das er es Stornieren möchte da ihm ein Fehler bei der Angebotserstellung unterlaufen wäre.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen bzw. würdet ihr auf den Kauf bestehen?
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Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
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Alt 19.02.2008, 09:19   #2
AxelF
 
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Kaltenkirchen
Beiträge: 113
Byronimus,

aber selbstverständlich, schließlich ist - wenn ich die AGB noch richtig im Kopf habe - mit erfolgreichem Abschluss ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, aus dem nun der Verkäufer versucht sich rauszuschummeln.

Ansonsten würde ich ihm gleich mit einem Deckungskauf drohen, Differenzbetrag zu seinen Lasten. (Ob Du das Geld aber jemals bekommst ist angesichts des Streitwertes allerdings höchst fraglich)

Gruß
Axel

EDIT: Ich hatte übersehen, dass es sich hierbei um einen "Sofortkauf" handelte. Von daher relativiere ich meine Aussage dahingehend, dass ich dies nur bei einem regulär abgelaufenen Gebot tun würde, bei dem keine weiteren Gebote eingegangen sind und der Preis hierbei bei EUR 1 stehen geblieben ist.

Geändert von AxelF (19.02.2008 um 14:48 Uhr)
AxelF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:01   #3
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Also bei 1 EUR SK kann der Verkäufer ganz locker darstellen, dass ihm da ein Fehler unterlaufen ist bei der Angebotserstellung. So eindeutig ist die Situation also nicht.

Man sollte sich auch immer vorstellen, wie es der "Gegenseite" in solch einer Situation geht.
Mir ist als Verkäufer mal ein ähnlicher Fehler unterlaufen (wenn auch nicht ganz so extrem) und ich war heilfroh, auf einen einigermaßen verständnisvollen und erfahrenen Käufer getroffen zu sein, mit dem ich mich auf einen für beide Seiten vernünfigen Kompromiss einigen konnte.

Also lass den Anwalt erstmal im Stall und schau mal, ob er nicht bereit ist, Dir einen vernünftigen Preis zu machen.
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Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:08   #4
superburschi
 
 
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
Hee komm das war bestimmt ein Fehler und wenn es dir passiert wäre, wärst du auch froh wenn man nicht streitet
superburschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:12   #5
Byronimus

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Wenn man bedenkt das der Mehrpreis zwischen 700er Body und dem 700er Kit inkl. 18-70 bei einigen Händlern nur 20,- EUR ausmacht ist 1,- EUR ein guter Preis zumal noch
6,- EUR liefergebühr draufkommen. Würde jemand ein 70-200 SSM für 20,- EUR verkaufen würde auch jeder darauf bestehen!
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Alt 19.02.2008, 10:16   #6
chess
 
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Bern
Beiträge: 882
Ähnlicher Fall

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Hab mich daraufhin im Profil des Verkäufers umgesehen und festgestellt, dass der über 1000 Bewertungen hatte. Da war's natürlich vorüber mit dem Anfängerbonus und ich hab auf die Einhaltung des Vertrages gepocht.

Eigentlich hätte ich den damaligen Emailverkehr aufbewahren sollen. So viele neue Schimpfworte habe ich seither nie mehr gelernt! Geschickt hat er die Ware erst, als ich ihm rechtliche Schritte androhte.

Ich hätte übrigens damals nicht auf darauf bestanden, wenn ich nicht den Eindruck gehabt hätte, dass der Verkäufer einfach einen Dummen gesucht hat. Ob ich mir den ganzen Ärger noch mal antun würde.......vermutlich schon!
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Alt 19.02.2008, 10:22   #7
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Soll ich Dir sagen, was passiert, wenn Du drauf bestehst?

Ganz einfach, der Verkäufer gibt es Dir nicht, er kassiert ne schlechte Bewertung, fertig. Wenn Du ihn dann vor Gericht zerrst, wird der Richter es abweisen, weil der gegnerische Anwalt mit Sicherheit die Suche nach abgeaufenen Auktionen kennt und damit nachweisen kann, dass der Artikel ca. 60mal soviel wert ist und es somit glaubhaft ist, dass dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist.

Und im Zweifel unterstellt die Staatsanwaltschaft dir dann noch Hehlerei...

Und was ein SSM für 20 EUR angeht, natürlich würde ich zuschlagen. Und dann die Mail vom Verkäufer abwarten, dass er sich geirrt hat und das als Augangspunkt für gute Preisverhandlungen nehmen.

Man muss auch mal ein bißchen an die Mitmenschen denken und daran, dass man morgen schon selber der sein könnte, dem ein dummer Fehler unterlaufen ist.
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Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:26   #8
Byronimus

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Ich habe das Teil selber unbenutzt rumliegen allerdings möchte ich dem Verkäufer erstmal etwas zappeln lassen!
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Alt 19.02.2008, 10:33   #9
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Hier dann auch noch die Meinung eines Anwalts dazu.

EDIT:

Zitat:
Zitat von Byronimus Beitrag anzeigen
Ich habe das Teil selber unbenutzt rumliegen allerdings möchte ich dem Verkäufer erstmal etwas zappeln lassen!
Sowas finde ich persönlich völlig daneben Viel Spass beim zappeln lassen, ich bin raus aus dem Fred.
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Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:48   #10
ansisys
 
 
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 2.298
Ich würd' gern Dein Gesicht sehen, wenn Dir selbst so etwas passiert. Immerhin war der VK so ehrlich, nicht selbst auf sein Angebot zu bieten.


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Gruß aus Berlin
Andreas
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