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#1 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Ich wüsste nicht, dass es in Deutschland verboten wäre, ohne Fotografen-Ausbildung Fotos zu machen und auch zu verkaufen, sofern man die Einkünfte daraus nicht dem Finanzamt verschweigt.
Man muss halt beachten, dass man mit dem was man ablichtet keine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder ähnliche Dinge verletzt. Wenn man etwa ein schickes Haus ablichtet und dann das Foto vertickt, dann könnte man z.B. Ärger mit dem Hauseigentümer und/oder dem Architekten bekommen. In dem geschilderten Fall könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass das Hochzeitspaar den klagenden Fotografen (exklusiv?) mit der Ablichtung der Hochzeit beauftragt hatte(?) Was das geschütze Gewerbe angeht bedeutet das IMHO nur, daß man in Deutschland nicht ohne entsprechende Ausbildung ein Gewerbe als "Fotograf" anmelden darf bzw anderen gegenüber behaupten darf man sei "Fotograf" von Beruf. Hindert trotzdem IMHO niemanden daran, gegen Bezahlung Bilder zu machen bzw von sich aus Bilder zu machen und die hinterher zu Geld zu machen - solange halt Persönlichkeits-/Eigentums-/Markenrechte gewahrt bleiben und der Fiskus sein Händchen aufhalten darf. Naja... wie heisst es so schön: "I am not a Lawyer." Korrigiert mich wenn ich mich irre. |
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#2 |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Nein, ich sehe es auch so und kenne es auch nicht anders: Finanzamt, Bildrechte und Gewerbebezeichnung beachten..
Gegenfrage: als was soll man sich denn selbst auf Nachfrage bezeichnen: Fotograf, aber nicht von Beruf? Gruesse, Torsten.
__________________
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#3 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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#4 |
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.715
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Wie verhält es sich eigentlich mit dem copyright-Zeichen, diesem kleinen c im Kreis ?
Wenn ich ein Bild mache, mein Logo dort hinein kopiere und dieses c davor stelle . Kann ich dann jemanden, der mein Bild veröffentlich, verklagen ? Darf ich dieses c überhaupt nutzen ohne mich beim Patentamt oder sonst wo registrieren zu lassen ? Oder muss ich einen Gewerbeschein dafür erlangen? Gruß Wrörgi |
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#5 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Das ©-Zeichen ist reine optische Makulatur ohne jegliche rechtliche Relevanz.
__________________
VLG: Manni |
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#6 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Das "copyright c" bringt bei uns in Deutschland erstmal gar nix. Was geschützt ist klärt das Urheberrecht (Stichwort "Werk").
Zum Fotografieren und Geldverdienen: Was ist mit den ganzen Microstock-Agenturen? Da darf man auch ohne Probleme Bilder verkaufen. Insofern... edit: da war der Manni schneller... |
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#7 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Prinzipiell hast du für alles was du produzierst - jedweder Art - sofern es einen "kreativen Wert" hat, automatisch ein Copyright, ob du da nun ein © reinmalst oder nicht.
Du brauchst für ein Copyright dich auch nirgends zu registrieren oder sowas. Schwierig ist es häufiger mit dem Nachweis, dass du auch wirklich der Urheber bist. Bei Digitalfotos ist der Nachweis vielleicht etwas einfacher, vor allem wenn du in RAW fotest und dann erst die nachbearbeiteten Bilder als Jpeg veröffentlichst. Das RAW sollte als Nachweis des Ursprungs relativ zugkräftig sein. Das Problem ist, dass der Nachweis bei dir liegt. Du musst beweisen, dass der andere bei dir geklaut hat. Sitzt der Gegner auch noch im Ausland, dann wird der Aufwand schnell sehr hoch. Wenn dein Bild dann noch vom Gegner umfangreich nachbearbeitet worden ist, dann ist der Nachweis, dass es ursprünglich mal dein Bild war recht schwer. Wenn du da absolut sicher gehen willst, dann kannst du dir (für $$teuer$$) ein digitales Fingerprinting Programm zulegen, dass im Bild unsichtbare "Fingerabdrücke" platziert, die man hinterher selbst bei gecroppten, verkleinerten oder sonstwie verfremdeten Bildern meist noch nachweisen kann. Geändert von duncan.blues (26.01.2008 um 13:29 Uhr) |
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#8 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.650
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Zitat:
Zitat:
Die Sache mit dem Finanzamt würde ich eher locker sehen. Bei uns in Österreich gibt es eine Freigrenze von 700 EUR für zusätzliches Einkommen. Der entsprechende Betrag errechnet sich mit einer Einnahmen-Ausgabenrechnung, d. h. ich kann die Ausgaben, die ich für die Erzielung der Einnahmen benötige abziehen. Wenn ich da das Geld für die Investitionen (Kamera Objektive, Software, ...) berücksichtige, käme ohnehin ein fetter Minusbetrag raus. Lg. Josef |
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#9 | |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Zitat:
Bin mir für Deutschland eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist. Du darfst IMHO genauso auch für jemanden gegen Geld aus etwas Holz einen Tisch zusammenbasteln, solange du dich dabei nicht "Schreinermeister" nennst. |
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#10 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Mal was anderes:
Hat ihn vielleicht jemand der abgebildeten Personen verklagt? Das Recht am eigenen Bild in Anspruch genommen? Wenn da nämlich keine Gruppe auf dem Bild zu sehen ist, sondern eine Einzelperson (oder mehrere Personen deutlich erkennbar) und er von denen keine Veröffentlichungsgenehmigung hat, dann hat er gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Das könnte ich mir als einzige Erklärung vorstellen. Und leider leider: Mit Recht... Denn in der Überflutung mit Bildern ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, zu differenzieren was ich veröffentlichen kann und was nur für mich privat ist... |
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