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Alt 19.01.2008, 15:48   #12
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.

ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:

Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.
Danke für diese klare Aussage. Mit der Argumentation bekam ich auch einen imaginären ERR58 bei meiner D5D beseitigt und zwar 5 Tage, bevor diesbzgl. ebenfalls die Zusage kam. Aber das konnte ja keiner wissen...
Allerdings hatte ich auch den MediaMarkt im Rücken, der sich meiner Sichtweise natürlich anschloss, bevor es ihn als Händler trifft...
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben

Geändert von Sonnenkind (19.01.2008 um 15:51 Uhr)
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