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Alt 24.12.2007, 16:05   #31
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
Im Kunsturhebergesetz....
Steht das was übers fotografieren oder über's veröffentlichen? Übers fotografieren habe ich da nix gefunden.
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos
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Alt 24.12.2007, 16:07   #32
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Das Gesetz ist ja auch über 100 Jahre alt... Da steht "Bildnisse". Was könnte das wohl sein?!

Edit: Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast. Über die Herstellung steht in den §§22-24 nichts, aber im §37 wieder wird auch von widerrechtlich hergestellten Exemplaren gesprochen.

Außerdem ist das Ablichten einer Person ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Grundgesetz).

Geändert von Eyebecks (24.12.2007 um 16:11 Uhr)
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Alt 24.12.2007, 16:10   #33
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Schau mal hier Torsten...

http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy

Man kann es wohl erst mal "versuchen", aber sobald der Fotografierte seinen Unmut kundtut musst du aufhören/Bilder löschen...

Grüße
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 24.12.2007, 16:11   #34
Shooty

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Also ich hab mir das nochmal durchgelesen, und lese daraus, das es umd VERÖFFENDLICHEN geht.
hab nirgends gelesen, das das eigendliche bilder machen strafbar wäre ..... nur in diesem einen zusatz, das es das eben nicht ist?!

*confused*
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Alt 24.12.2007, 16:12   #35
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.

Grüße
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 24.12.2007, 16:13   #36
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von AlexDragon Beitrag anzeigen
Lerne erst mal richtig Deutsch...und die Penetrante Kleinschreiberei...
Und wie sieht es mit Deinen eigenen Schreibkenntnissen aus ?
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 16:14   #37
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Die Frage, ob man Personen ohne ihre Einwilligung überhaupt fotografieren darf, ist nicht in einem Spezialgesetz geregelt, sondern bestimmt sich nach dem jeder Person zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Rechtsprechung hat für das Fotografieren von Personen den Grundsatz aufgestellt, daß grundsätzlich nicht bei jeder Aufnahme einer Person deren Einwilligung nötig ist. Allerdings hat der Fotograf es zu respektieren, wenn eine Person nicht fotografiert werden will. Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt.

(Zitiert von http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy) -> Übrigens sehr interessant und gut verständlich geschrieben.

Geändert von Eyebecks (24.12.2007 um 16:17 Uhr)
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 16:17   #38
Shooty

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.
Jaja das ist klar.
Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^

Das ist seltsam das man das niergends KLAR nachlesen kann.
Veröffendlichen ist klar ..... da heisst es nein.
interessanterweise steht da aber auch, das wenn ein verdacht auf veröffendlichung bestelt, zb weil der schonmal ein bild veröffendlicht hat von der person, das man auf sofortige vernichtung bestehen kann.

@Eyebecks
Genau sowas hab ich gesucht !
Leider ist diese quelle wieder so, das ICH ihr nicht 100% vertrauen kann, weils eben kein gesetzestext ist, und schon ausgelegt wurde.
Langsam glaub ich aber auch das es da nix eindeutig geregelt gibt

Geändert von Shooty (24.12.2007 um 16:22 Uhr)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 16:18   #39
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Verstehe ich nicht...

Ist doch egal wo du fotografierst... wenn jemand daraufhin sagt, nö, ich will nicht, musst du es lassen.

Gruß
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 24.12.2007, 16:21   #40
Wolli
 
 
Registriert seit: 05.10.2005
Ort: Wesseling
Beiträge: 169
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?

Gruß, Wolfgang
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