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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Regensburg
Beiträge: 9.415
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Händlergewährleistung bis 29.11.
Sigma kann angeblich keine Objektive justieren. Ich habe mich jetzt insofern mit dem Verkäufer einigen können das wir den Prüfbereicht bei Sigma abwarten, was natürlich 4Wochen dauern kann. Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird. Irgendwann musst es mich ja mal treffen. P.S.: Die Sigma Garantiebedingungen sind eher schlecht, nicht übertragbar ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Dann habe ich es an Sigma geschickt (Garantie), es war fast 3 Monate weg - aber als es zurückkam war es einer meiner besten Objektive, selbst bei 2.8 Offenblende gut nutzbar. Das kann eigentlich nur justiert worden sein, ich schätze in Japan oder so. ciao Frank
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Regensburg
Beiträge: 9.415
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Zitat:
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#4 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Regensburg
Beiträge: 9.415
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Zitat:
Jemand der dir arglistig Schrott andreht wird sich natürlich eher weigern. |
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#6 | |||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Was genau bedeutet das? Sie können/wollen keine AF-Probleme justieren (z.B. weil sie das gerne auf die Kameras schieben, was so falsch IMO gar nicht ist), oder können sie keine Dezentrierungen beheben? Letzteres wäre ein Armutszeugnis, ich kann's mir aber ehrlich gesagt kaum vorstellen, erst recht bei den EX-Objektiven. Aber gut, gegen einen Austausch gegen ein anderes Exemplar hättest du ja sicher auch nichts, oder?
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Zitat:
Zitat:
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (25.11.2007 um 19:53 Uhr) |
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#7 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Der Händler/Hersteller kann das aber nicht verweigern ausser er hat es in seinen Garantiebedingungen explizit ausgeschlossen (was Sigma ja zu tun scheint, zumindest für die erweiterte 3-Jahres-Garantie). ciao Frank
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#8 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Mag sein, mit diesen Feinheiten kenne ich mich nicht aus. Ich kann nur sagen, in der Praxis hatte ich noch nie Probleme mit der Garantie eines Geräts, nur weil ich nicht der Erstbesitzer war. Da war zwar auch noch nichts von Sigma dabei, aber auch dazu gibt es ja entsprechende Berichte. Auch die Geschichten mit "ausgefüllter Garantiekarte" usw. werden in der Praxis meist wesentlich lockerer gehandhabt, als in den Garantiebedingungen beschrieben. Wer etwas bei MM und co. kauft, hat ja auch nicht immer eine personalistierte Rechnung und eine vom Händler ausgefüllte/abgestempelte Garantiekarte habe ich persönlich selten gesehen.
Tamron schrieb mir auf Anfrage sogar einmal, daß sie ein Objektiv sogar ohne jede Rechnung/Garantiekarte annehmen würden, weil es damals nachweislich jünger als zwei Jahre war und dementsprechend innerhalb der Garantiezeit sein müsse. In Anspruch nehmen musste ich das jedoch nicht, also keine Ahnung ob das wirklich geklappt hätte.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (25.11.2007 um 20:13 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Beim Verkauf braucht der Verkäufer nur den Garantie/Gewährleistungsanspruch an Dich als sein Rechtsnachfolger abzutreten (am besten schriftlich, kostet ihn ja nix
![]() Dann kann in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen was will, als Rechtsnachfolger des Verkäufers muß er Dich exakt genauso behandeln, wie den Verkäufer selbst. |
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#10 |
Registriert seit: 16.10.2003
Ort: D-52385 Schmidt
Beiträge: 2.935
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Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.
Richtig ist, dass Sigma diese Garantiebedingungen wohl eher kulant auslegt: Ich hatte an meinem gebraucht gekauftem EX 70-200/2.8 DG massive Probleme mit der optischen Leistung, nachdem ich von der D70 auf die D80 und später die D200 gewechselt bin. Ich habe daraufhin das Objektiv samt Fehlerbschreibung, Garantiekarte und Originalrechnung mit namentlicher Nennung des Erstkäufers zum Service geschickt. Ca. 10-14 Tage später hatte ich das Objektiv neu justiert wieder zuhause liegen. Die Justage wurde für mich vollkommen kostenlos als "Garantiereparatur" ausgeführt! Im vorliegenden Fall würde ich die Antwort von Sigma abwarten. Vielleicht ist es hier ja auch mit einer relativ simplen Justage gehalten.
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Gruß Udo ![]() ...neuerdings wieder im Nikon-Universum... |
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