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#1 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Hmm, aber ob bei Kindern diese Zahl für eine Gruppe so einfach anzunehmen ist? Sind Kinder nicht eine Gruppe mit besonderen Rechten? (Speziell solche mit Schutzfunktion) Gilt daher überhaupt diese Regelung ab 9 Personen?
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#2 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.09.2003
Beiträge: 97
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wow -
Danke für das rege Interesse.. Ich denke - ich werde auf jeden Fall die Einwilligung der Eltern einholen. Der Aspekt der Veröffnetlichung scheint mir ein wesentlicher zu sein. Die Einzelbilder werden ja nicht veröffentlicht - von daher denke ich, dass so oder so dann keine Schwierigkeiten auftauchen. Und mit der obigen Maßnahme müsste ich demnach also auf der "sicheren" Seite liegen. Danke nochmals an alle piwo |
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#3 |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Es gibt keine Regelung mit 9 Personen. Das sind urban legends, Halbwissen oder Halbverstandenes, dass immer wieder kolportiert und interpretiert wird, bis es schließlich in aller Munde ist, und als Wahrheit angesehen wird.
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#4 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
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Zitat:
hats du allerdings eine Gruppe mit 20 Leuten und eine Person davon steht im Mittelpunkt und sticht aus der Gruppe heraus ist wieder eine Einwilligung notwendig
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Gruß Achim Das neue DRI TUTORIAL ist online PDF Download des Tutorials hier Meine Bilder in der FC ........ Meine 4Images Gallerie |
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