![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#3 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
|
Hallo Sebastian,
der jetzige Mietvertrag bindet den Käufer der Wohnung, d. h. die im Mietvertrag vorhanden Kündigungsbedingungen des Vermieters binden den jetzigen und künftigen Eigentümer der Wohnung. Der angebotene Aufhebungsvertrag oder wie der auch immer genannt wird, geht nur für den Verkäufer aus, der damit ein erheblich höheren Verkaufspreis erzielen möchte. Ich würde mich auf garnichts einlassen und auf den bestehenden Mietvertrag verweisen.
__________________
LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
![]() |
![]() |
|
|