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#10 |
Registriert seit: 04.05.2006
Ort: Haltern am See
Beiträge: 3.174
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Nicht jede Namens- oder Besitzeränderung begingt gleich einen neuen Arbeitsvertrag. Im Normalfall ist es meistens sogar besser wenn man keinen neuen bekommt
![]() Bei einem Betriebsübergang nach §613 ist nur eine schriftliche Benachrichtigung jedes Angestellten notwendig, in der er auf sein Einspruchsrecht bis zu einem bestimmten Termin aufmerksam gemacht wird. Ein Einspruch bedeutet dann aber meistens den Verlust des Arbeitsplatzes, da es die alte Firma ja nicht mehr gibt
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VLG --- Klaus --- KKBPhotography --- Werbung: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (Albert Einstein) |
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