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#1 |
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
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Wie wäre es denn wenn es als Geschenk bzw. als persönliche Sache behandelt wird
![]() Wenn ich mir von der Oma nen Kuchen schicken lasse zahl ich auch nix extra ![]() ![]() Ich glaub hier reissen sich alle darum Zoll zu zahlen ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Zitat:
![]() Selbstredend gibt es vor Gott und dem deutschen Zoll so etwas abstruses, wie "eine persönliche Sache", nicht. Als Geschenk können Gegenstände deklariert werden, für die nichts bezahlt wurde. Aber auch Geschenke haben einen Wert. Man sollte also nicht so einfältig sein, und die Sendung als Geschenksendung ausweisen, und einem nachweislich wertbehafteten Objektiv den Wert 0,- zuschreiben. Selbstverständlich weiß auch ein Zöllner, dass ein Objektiv einen Wert hat, und dieser ist zu verzollen. Die Freigrenze für Geschenksendungen liegt bei 45,- Euro. Ist der Wert über 45,- Euro, aber unter 350,- Euro, dann wird pauschal verzollt, und zwar mit 13,5% (wenigstens war das noch vor der Märchensteuer-Anhebung so). Darüber wird die Ware verzollt, wie bei einer kommerziellen Sendung, also wenn man dafür etwas bezahlt hat, und eine Rechnung vorhanden ist. Bei kommerziellen Sendungen liegt die Freigrenze bei 22,- Euro. Darüber ist die Ware zu verzollen. Der Zoll auf Objektive beträgt 6,7% (Zolltarifnummer 9002110090). Zur Bemessung der Freigrenze dient bei Geschenken die Wertangabe, bei Gekauftem der Rechnungsbetrag. Zu verzollen ist aber der Wert zzgl. Versandkosten! Also nach folgendem Schema: (([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten]) * (1 + [Zollsatz in %]/100)) * (1 + [Umsatzsteuersatz in %]/100) Auf den Warenwert + Versandosten kommen 6,7% Zoll, und auf das Ganze nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer. Somit sind beim Zoll zu zahlen: [Zoll] = ([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten]) * ([Zollsatz in %]/100) und [EUSt] = ([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten] + [Zoll]) * ([Umsatzsteuersatz in %]/100) |
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#3 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
![]() -Anaxaboras Edit: Da war Dennis schneller als ich - und hat's auch noch besser gewusst. Geändert von Anaxaboras (05.04.2007 um 09:14 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 13.06.2005
Ort: Derendingen / Schweiz
Beiträge: 208
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wo wohnt dein Bekannter in der Schweiz?
Je nach dem, würde es sich auch lohnen, wenn dieser das Paket auf der anderen Seite der Grenze aufgibt ![]() Greetz... Michel...auch aus der Schweiz... ![]() |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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Leider kommt er aus der Nähe von Bellinzona
![]() ![]() ist also ein bisschen zu weit bis zur deutschen Grenze. Edwin
__________________
![]() ![]() "Sanity for the sake of sanity is insane" ![]() |
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#6 |
Registriert seit: 12.06.2006
Beiträge: 101
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Bellinzona...oder in Italien aufgeben...ist ja EU ...also keine Steuer...nur so ne Idee...
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#7 |
Registriert seit: 20.11.2005
Ort: Villingen-Schwenningen
Beiträge: 236
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Zoll
Hallo
Du zahlst definitiv 19% MwsT auf den Rechnungsendbetrag plus 20% Zoll. Es sei denn das ding kostet nicht mehr als 200 Euro. Wenn es ein bekannter ist, soll er es als Geschenk deklarieren ohne einer beiliegenden Rechnung. Dann müssen die dir nachweisen das du dafür was bezahlt hast.
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Grüsse Der Jürgen |
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#8 | |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Zitat:
Erstens kommt zuerst der Zoll, und dann die Einfuhrumsatzsteuer (nicht "MwsT") - gut, mathematisch ist das Banane - , zweitens beträgt der Drittlandzoll auf Objektive 6,7%, und nicht 20%. Darf ich fragen, woher Du Deine Angaben hast? |
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#9 |
Registriert seit: 18.02.2006
Ort: Oberharz
Beiträge: 2.137
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Ich hab meinen ACW-100 von einem Schweizer in der Bucht gekauft. Da die meisten Züricher sowieso häufig zum einkaufen ins nördliche Ausland fahren und er auch ein deutsches Konto hatte, habe ich ihn gebeten, das Paket dort abzugeben und der Zoll hat keinen Pfennig gesehen. Schweizer können wirklich sehr nett sein. Das sieht man ihnen gar nicht an.
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