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#21 |
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
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Hallo Michael,
wollte mich doch noch einmal kurz zum Thema Kennzeichen schwärzen melden. Also erst einmal folgendes, die Adresse des Besitzers lässt sich über das Strassenverkehrsamt oder die Versicherung herausbekommen. (Das sogar relativ problemlos ![]() Rechtlich besteht folgender Sachverhalt: In dem Moment wo Du das Bild veröffentlichst, liegt kein privater Verwendungszweck mehr vor. Öffentlich bedeutet aber auch "Werbung" im weitesten Sinne. (Bitte nicht verwechseln mit normaler Zeitungswerbung etc. Heisst nur leider auch Werbung...) Da Du aber sehr wahrscheinlich keinen Vertrag mit dem Besitzer abgeschlossen hast, machst Du dich strafbar. Und zwar nennt sich der Verstoss "Störung der Privatsphäre im öffentlichen Bereich". Dazu möchte ich Dir auch ein Beispiel liefern. Wenn auf Treffen oder Messen Autos für Magazine fotografiert werden, legen die Fotografen den Besitzern Verträge vor. Mit der Unterschrift bestätigen die Fahrzeugführer, das sie auch die rechtmässigen Besitzer sind und mit einer veröffentlichung einverstanden sind. Aber selbst dann wird aus den oben genannten Gründen das Kennzeichen geschwärzt. Meine Empfehlung: Das Bild ganz schnell noch nachbearbeiten. Hoffe, das ich es geschafft habe, das einigermassen allgemeinverständlich rüber zubringen ![]() See ya, Maic.
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