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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Hab ich noch Garantie oder nicht?
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Alt 19.04.2005, 13:22   #11
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Tom
keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht
Der Vorteil ist erheblich, denn nach der alten Regelung hast Du gegen einen Verkäufer, der ein bisschen clever war, nichts ausrichten können. Die Erleichterungen für den Verbraucher bei Fernkauf ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Das Fern-Absatzgesetz, worauf Du vermutlich anspielst, ist doch wieder eine ganz andere Baustelle und hat mit der Gewährleistung nur indirekt zu tun (OK, in den ersten 14 Tagen schick ich den Schrott einfach zurück, ohne daß sich die Frage Gewährleistung überhaupt stellt).

Früher hatte ich nie Probleme mit Gewährleistung oder Garantie. Maximal 5 Minuten mit dem Verkäufer gesprochen und es wurde umgetauscht.

In letzter Zeit scheinen es aber immer mehr (Versand-) Händler darauf anzulegen hier auf die harte Tour alles abzulehnen, was irgendwie geht.
Kann natürlich auch daran liegen, daß im Versandhandel einfach mit härteren Bandagen gekämpft wird...

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Tom
So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.
Das halte ich aber für ein Gerücht...

Angenommen, Dein Kaufgegenstand fällt nach 7 Monaten aus.
Jetzt beweis mal, daß er vielleicht schon vorher defekt war oder der Defekt schleichend entstanden ist.
Ohne Gutachten z.B. bei Elektronik bis auf Bauteilebene (und darunter) läuft da gar nichts.

Und Papier ist ja geduldig, da wird halt ein Gegengutachten in Auftrag gegeben und Pustekuchen ist's...

Tom
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.04.2005, 13:52   #12
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Tom
Das Fern-Absatzgesetz, worauf Du vermutlich anspielst, ist doch wieder eine ganz andere Baustelle
Die Änderungen bestehender Gesetze hinsichtlich des Verbraucherschutzes sind auf Beschlüsse der EU zurückzuführen, die insgesamt eine Angleichung darstellen. Deswegen ist das eine nicht ohne das andere gekommen, platt gesagt. Mit dem Rest bist Du auf dem richtigen Wege; ob sich ein Gutachten im Einzelfall lohnt, ist eine andere Frage. Nach dem alten Recht hättest Du ab dem 7. Monat damit erst gar nicht anfangen müssen
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2005, 13:56   #13
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Echidna
... soviel zum aufgeklärten Verbraucher
Hallo Echidna,
vielen Dank für Deine Ausführungen (ich nehm das mal lieber nicht persönlich, "aufgeklärter Verbraucher" etc.).

Das meiste war mir allerdings schon bekannt, da ich mich in letzer Zeit auch mit einem Gewährleistungsfall rumschlagen muß. Deshalb habe ich viel dazu gelesen und auch viel neues dazugelernt.

Allerdings stehe ich durchaus nicht allein da mit der Einstellung, daß die Verbesserungen für den Käufer vernachlässigbar sind und der Nachweis ab dem 7. Monat schwierig zu erbringen ist.
Habe das u.A. fast wörtlich so bei einer Verbraucherschutzseite gelesen, leider weiß ich nicht mehr die exakte Quelle.

Tom
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2005, 21:04   #14
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Tom
Das meiste war mir allerdings schon bekannt, da ich mich in letzer Zeit auch mit einem Gewährleistungsfall rumschlagen muß. Deshalb habe ich viel dazu gelesen und auch viel neues dazugelernt.
Das ist halt der Unterschied. Ich schlage mich beruflich regelmäßig mit Gewährleistungsfällen herum (meistens auf Seiten des Verkäufers). Deshalb habe ich viel dazu gelesen und das auch noch studiert. Und daher weiß ich auch wie der Handel über die "vernachlässigbaren Verbesserungen für den Käufer" denkt.

Aber wir sind jetzt o.t. Für mich ist die Sache erledigt.

Gruß

Echidna
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2005, 09:42   #15
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Falls es noch interessiert:

http://www.mdr.de/ratgeber/recht_ver...n/1227194.html

Zitat:
Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Tom
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