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Hab ich noch Garantie oder nicht?
Hallo,
ich habe eine Dimage 7i mit Rechnung vom 12.01.2004 zur Zeit spinnt das Gerät immer mehr und macht keine gescheiten Bilder mehr. Im beiliegenden Garantieschein steht was von einem Jahr drin. Dachte aber das die Garantie bei sämtlichen Artikeln die man kauft auf 2 Jahre erhöht wurde. Was ist nun richtig. Soll ich aufhören zu denken oder habe ich tatsächlich noch Garantieansprüche. Vielen dank. |
Minolta gewährt eine Werksgarantie von 1 Jahr.
Gesetzlich ist 0,5 Jahre vorgeschrieben, wobei der Hersteller die Beweislast eines nicht-von-ihm-zu-verantwortenden Fehlers hat. Das ist also eine echte Garantie. Dann von 0,5 bis 2 Jahren ist gesetzlich eine Gewährleistung vorgeschrieben. In dieser Zeit hat der Käufer die Beweislast, das ein Fehler schon von Anfang an vorlag, d.h. der Hersteller verantwortlich ist. In jedem Fall ist eigentlich der Händler der erste Ansprechpartner, aber in der Praxis funktioniert aber auch der direkte Kontakt mit dem Hersteller. In deinem Fall gilt keine Herstellergarantie mehr, ich würde also den Händler kontaktieren. Oder als Alternative oder nächsten Schritt bei Minolta wegen Kulanz anfragen. |
na gut da werde ich mal Nachfragen eventuell habe ich ja mehr Glück als beim letzten mal. Versuchen kann man es ja mal.
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Was macht denn deine Cam für Zicken?
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So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen. :? Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß das Gerät in Ordnung ist. So gesehen hat die EU-Neuregelung der Gewährleistung (ab 1.1.2002) keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht, da die letzten 18 Monate Gewährleistung reine Makulatur sind... :flop: Gruß Tom |
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Wenn die Cam eine Funktion nicht mehr ausführt, kann ich wohl kaum beweisen (oder glaubhaft machen), dass das schon am Anfang so war. :shock: |
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1.) Garantie und Gewährleistung haben wenig miteinander zu tun. Die Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer einer Sache und sind gesetzlich geregelt. Die Garantie gibt in aller Regel der Hersteller eines Produktes und kann diese relativ frei ausgestalten. 2.) Die Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache zum Übergabezeitpunkt. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe (nicht Kauf!) auf, wird vermutet, der Fehler sei zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden gewesen. Der Verkäufer kann diese Vermutung widerlegen. Gelingt ihm dies, findet keine Gewährleistung statt, weil halt ein einwandfreies Produkt übergeben wurde. Die Garantie bezieht sich idR auf die Funktionsfähigkeit des Objektes über einen Zeitraum, nämlich der Garantiezeit (bei KoMi: 1 Jahr). Die in diesem Jahr auftretenden Mängel werden - unter Beachtung der weiteren Garantiebedingungen - vom Hersteller abgestellt und zwar unabhängig davon, ob das Produkt zum Übergabezeitpunkt in Ordnung war oder nicht. 3.) Vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.1.2002 in Kraft trat, hatte der Käufer eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten und mußte von Anfang an beweisen, daß die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Fehler behaftet war. Jetzt beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre und in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Wie kann man also behaupten, diese Neuregelung habe auf Käuferseite nichts gebracht? 4.) Die Hersteller verlagern nun ihre Produktverantwortung auf den Handel. Da der (uninformierte) Käufer sich von der zweijährigen Gewährleistung blenden läßt, werden die Garantieversprechen drastisch reduziert (Beispiel: deutsche Automobilindustrie). Gruß Echidna |
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Und nicht vergessen: in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Wenn also ein Produkt länger als 6 Monate einwandfrei funktioniert hat, muß im Interesse des Verkäufers die Beweislast auf den Käufer übergehen. Auch der Verkäufer hat ein Recht, vor unberechtigten Ansprüchen geschützt zu werden. Gruß Echidna |
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