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#1 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
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Moin, moin,
neben der DSGVO, deren Relevanz hier als "nur" Verordnung ein wenig heruntergespielt wird, gibt es auch noch das nationale Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetzescharakter hat. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#2 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.201
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Zitat:
Zitat:
Hinweis an dieser Stelle: in beiden von mir mehrfach verlinkten Urteilen von BVerfG und BGH wird auf das BGSH kein Bezug genommen, sondern allein auf die DSGVO.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben Geändert von DerGoettinger (02.07.2025 um 12:29 Uhr) |
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#3 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
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Moin, moin,
Zitat:
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.201
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...was ich mit " kann dieses insofern einschränken, was es damit auch zu einem relevanten Gesetz macht" ja auch anerkannt habe. Die Frage, die auch ich an dieser Stelle nicht klären kann (und will) ist die Bedeutung des BDSG in dieser Angelegenheit. BGH und BVerfG sind ohne Verweis auf das BDSG ausgekommen. Die DSGVO scheint meinem Eindruck nach für die beiden Gerichte einschlägiger zu sein. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben |
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