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Alt 02.07.2025, 12:16   #1
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
Moin, moin,

neben der DSGVO, deren Relevanz hier als "nur" Verordnung ein wenig heruntergespielt wird, gibt es auch noch das nationale Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetzescharakter hat.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 02.07.2025, 12:25   #2
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.201
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
wen packt man ggf. an den Eiern für offensichtliche Rechtsberatung durch ChatGPT?
Ich hab mal gelernt, dass mit Rechtsberatung sinngemäß die Beratung in konkreten fremden Angelegenheiten meint. Welche konkreten fremden Angelegenheiten siehst Du? Welche identifizierbare Einzelperson wird hier beraten?

Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
neben der DSGVO, deren Relevanz hier als "nur" Verordnung ein wenig heruntergespielt wird, gibt es auch noch das nationale Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetzescharakter hat.
Richtig. Das BDSG ergänzt die DSGVO und reguliert insofern auch Fragen, die auch das KUG betreffen (und kann dieses insofern einschränken, was es damit auch zu einem relevanten Gesetz macht), aber es steht neben dem KUG. Es hebt das KUG nicht auf, und es hebt auch die sich gunrdsätzlich aus Art 5 Abs. 3 GG ergebenen Rechte nicht auf.

Hinweis an dieser Stelle: in beiden von mir mehrfach verlinkten Urteilen von BVerfG und BGH wird auf das BGSH kein Bezug genommen, sondern allein auf die DSGVO.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben

Geändert von DerGoettinger (02.07.2025 um 12:29 Uhr)
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Alt 02.07.2025, 12:33   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von DerGoettinger Beitrag anzeigen
Es hebt das KUG nicht auf, und es hebt auch die sich gunrdsätzlich aus Art 5 Abs. 3 GG ergebenen Rechte nicht auf.
das sollte auch nicht die Aussage gewesen sein, aber dem KUG steht bzgl. der Datenverarbeitung nicht nur eine Verordnung, sondern durchaus auch ein Gesetz gegenüber.


Dat Ei
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Alt 02.07.2025, 12:44   #4
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.201
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
das sollte auch nicht die Aussage gewesen sein, aber dem KUG steht bzgl. der Datenverarbeitung nicht nur eine Verordnung, sondern durchaus auch ein Gesetz gegenüber.
...was ich mit " kann dieses insofern einschränken, was es damit auch zu einem relevanten Gesetz macht" ja auch anerkannt habe. Die Frage, die auch ich an dieser Stelle nicht klären kann (und will) ist die Bedeutung des BDSG in dieser Angelegenheit. BGH und BVerfG sind ohne Verweis auf das BDSG ausgekommen. Die DSGVO scheint meinem Eindruck nach für die beiden Gerichte einschlägiger zu sein. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
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