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#1 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.267
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Das kann doch nicht deren Ernst sein. Wie begründen sie das? Ist das irgend eine juristische Klausel, die bei der Ausnahme der Ausnahme von der Ausnahme zum Zug kommt? Und wer bestimmt, wer sich mit wem das Schlafgemach teilen muss? Setzen sich alle an einen runden Tisch und knobeln, oder veranstaltet der Zugführer ein Vertrauens-Speeddating?
Ich bin früher zu ceBIT Zeiten regelmässig mit dem Nachtzug im Zweierabteil von Basel nach Hannover gereist, so eine Klausel gab es damals nicht. Hat man zu zweit ein Abteil gebucht, dann hat das immer geklappt. Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich damals das Kleingedruckte nie gelesen habe. Vielleicht war das schon immer so?
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter |
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#2 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
Aber wozu habe ich dann eine gemeinsame Dusche im Abteil? Erinnert mich an den Loriot-Cartoon „Herren im Bad“ („Mit ihnen teilt meine Ente ihr Wasser nicht“). Wenn die ÖBB aufhört, digitales Flaschendrehen zu spielen werde ich es wieder mit einem Nachtzug versuchen. Oder vielleicht erst mal alleine auf Firmenkosten. Irgendwas hat man ja in Wien immer zu tun ;-). Was kommt als nächstes? Dass mir in der Oper jemand auf den Schoss gesetzt wird? Dass es in Hotels keine Einzelzimmer mehr gibt sondern man nur noch den Swinger-Tarif für Doppelzimmer buchen kann?
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (14.04.2024 um 09:02 Uhr) |
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