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Zitat von amateur
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Das ist so nicht richtig - auf viele der im Beitrag gezeigten Misstände weist der BDEW regelmässig hin und der BDEW vertritt auch die grossen Unternehmen.
https://www.bdew.de/presse/presseinf...bsbedingungen/
Zitat:
BDEW Speicher Hub 2017 im Rahmen der E-World:
Speicher brauchen faire Wettbewerbsbedingungen
Speichern droht wirtschaftliches Aus / Abgabenlast für Speicherbetreiber und Einstufung als "Letztverbraucher" müssen aufgehoben werden
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Auf dieser Veranstaltung bei der E-World 2017 habe ich selbst teilgenommen.
Allerdings wurde das verhindert, um die Netzentgelte zu reduzieren.
Wenn ihr ein Gesicht zu den teilweise abstrusen Regelungen und die heutigen Zustände braucht - bitte sehr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jochen_Flasbarth
Er war einer der Verhinderer solcher Änderungen.
Der gute Mann hat auch verkündet, dass man keine Grundlastkraftwerke mehr braucht:
Zitat:
Flasbarth antwortet: »Grundlast wird es im klassischen Sinne nicht mehr geben. Wir werden ein System von Erneuerbaren, Speichern, intelligenten Netzen und Lastmanagement haben.«
Auf die Durchhalteparolen aus dem Umweltministerium fragten Energieexperten vom Nuklearia e.V. ungläubig und nüchtern nach: »Oh, das müssen Sie uns bitte genauer erklären! Wir haben zu jedem Zeitpunkt einen Strombedarf von mindestens 40 – 45 GW. Selbst wenn wir das drücken könnten, ein beträchtlicher Mindestbedarf bleibt IMMER. Das ist die Grundlast. Inwiefern wird es die künftig nicht mehr geben?«
Antwort Flasbarth: »Weil wir moderner und smarter werden, als Sie das im Moment noch für möglich halten.«
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https://www.tichyseinblick.de/kolumn...-energiewende/
Die Krokodilstränen der Hausbesitzer im Aussenbereich kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach wohnen diese Herrschaften in einem legalisierten Schwarzbau.
Zitat:
Außenbereich, Innenbereich - Bedeutung
Der Innenbereich sind Grundstücke und Flächen, welche als Ortsteil zusammenhängig bebaut sind. Davon abzugrenzen ist der Außenbereich: Als „Außenbereich“ werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, welche außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und somit nicht im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen liegen. Somit ist der Außenbereich nicht mit der „freien Landschaft“ gleichzusetzen. Im deutschen Bebauungsrecht ist er im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben von Bedeutung. Seine Reglementierung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die dort definierten Regelungen sind nicht ohne Grund als sehr streng anzusehen: sie dienen der Verhinderung der Landschaftszersiedlung und der daraus zwangsläufig resultierenden Eingriffe in die Natur.
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Von oben ist zu erkennen, dass da keinerlei Landwirtschaft mehr betrieben wird, sondern es sich um ein reines Einfamilienhaus handelt. Dass da nicht noch zusätzlich etwas gebaut werden darf, ist nachvollziehbar, schliesslich ist schon die jetzige Nutzung unfair und es hat da wohl schon jemand drei Augen zugedrückt. Die öffentliche Aufforderung an die Behörde, Gesetze zu ignorieren, für mich eigentlich schon justiziabel.