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#1 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Ein Kollege, frisch geboostert, lag vor 4 Wochen mit eindeutigen Symptomen im Bett. Wollte einen Test machen - im Krankenhaus hätte er stundenlang im Freien in der Schlange warten müssen. Mit Fieber sicher sehr gesund. Die einzige Apotheke die PCR-Tests anbot hatte eine Warteliste von 5 Tagen. Da hat er halt keinen Test gemacht. Und das war nicht in einem Mini-Dorf sondern in Rheinfelden.
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#2 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.410
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In 22 Minuten ist man von Rheinfelden mit dem Auto in Basel
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http://www.chefbossfoto.com Geändert von chefboss (17.02.2022 um 15:27 Uhr) |
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#3 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
Das war ein Beispiel, es ist überall in der Schweiz nicht so einfach einen Test zu bekommen. Er hat sich dann halt einen Schnelltest geholt und der war natürlich positiv. Aber in der Statistik ist er nicht.
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Some say I don’t play well with others… Geändert von frame (17.02.2022 um 15:41 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.410
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Stimmt nicht!
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#5 |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
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Zweite Auffrischungsimpfung in NRW-Impfstellen möglich
Für Forum-Mitglieder mit Wohnsitz in NRW möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen:
Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können ab sofort eine zweite Auffrischungsimpfung in den Impfstellen der kommunalen Gebietskörperschaften erhalten. Damit wird ein neuer Impferlass des Landes NRW umgesetzt. Gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist die zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen vorgesehen: 1. Personen ab 70 Jahren, 2. Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, 3. Personen mit einer Immunschwäche ab dem Alter von 5 Jahren 4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnerschaft. Eine Bescheinigung benötigen diese Personengruppen für die Impfung nicht. Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung. Entsprechend der STIKO-Empfehlung liegen zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate. Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht. In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen. Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, also Biontech oder Moderna. Wenn möglich sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. In den Pflegeeinrichtungen übernehmen die niedergelassenen Ärzte die Impfungen. Mit freundlichen Grüßen und immer hilfsbereit - Minfox |
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