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Alt 02.12.2021, 11:32   #1
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Wir sind doch eigentlich nah beieinander, auch wenn es in manchen Punkten mal unterschiedliche Auffassungen gibt.

Nochmals zu den Links: Beim RKI hätte ich mir gewünscht, dass man den einen Artikel der FAQ direkt verlinken könnte. Ging aber nicht. Die FAQ-Überschriften sind aber schnell gelesen, und daher dachte ich, dass man den entsprechenden Text schnell findet. Da mir aber die fachliche Kompetenz fehlt, die z.B. Thomas hat, bin ich sehr vorsichtig damit Dinge zusammenzufassen. Da könnte dann das eine oder andere Detail eventuell nicht stimmen. Ebenso die Links auf die Paragraphen im Infektionsschutzgesetz. Ich bin kein Jurist und werde daher keine juristischen Texte zusammenzufassen.

Was sich hinter den Links verbirgt, hatte ich im Beitrag geschrieben: "Es gibt eine namentliche Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt inkl. Impf- und Serostatus" sowie "Die für die Statistiken und Risikobewertungen erforderlichen Daten werden dann für die COVID-19-Fälle (inkl. positiv getesteter Personen) von den Gesundheitsämtern über die Landesbehörden anonymisiert ans RKI gemeldet: RKI FAQ Fallzahlen und Meldungen".

Mehr wollte ich auch gar nicht sagen. Ich bin auch immer dankbar über Primärquellen-Links, die andere hier mitteilen, da diese oft zu Infos führen, die noch nicht "meinungsverseucht" sind.

Zitat:
Zitat von frame Beitrag anzeigen
[...]Hier werden oft Links oder gar Videos verlinkt und man weiss nie vorher ob es die Zeit wert ist das anzuschauen.[...]
Das gefällt mir auch nicht. Deshalb mache ich das in der Regel auch nicht, sondern schreibe normalerweise mindestens den Titel der Webseite dazu.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.

Geändert von BeHo (02.12.2021 um 11:39 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 02.12.2021, 11:48   #2
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Wir sind doch eigentlich nah beieinander, auch wenn es in manchen Punkten mal unterschiedliche Auffassungen gibt.

Was sich hinter den Links verbirgt, hatte ich im Beitrag geschrieben: "Es gibt eine namentliche Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt inkl. Impf- und Serostatus" sowie "Die für die Statistiken und Risikobewertungen erforderlichen Daten "
das ist so

Genau da ist der Knackpunkt, weil es hier ans Detail geht. Was ist der Impf- und Serostatus? Nur OB geimpft ist oder auch WANN gemipft wurde mit welchem Impfstoff?

Was sind die für die Statistik notwendigen Daten? Nur Alter, Geschlecht etc. oder auch Daten zum Gesundheitszustand, ob die Person schonmal vorher infiziert war, solche Dinge?

Das konnte ich nicht finden, da müsste man nun weiterdiskutieren, ob die Nützlichkeit dieser Gesundheitsdaten das Risiko überwiegen würde. Weil natürlich - je mehr Daten man zu einem Fall hat desto weniger ist er wirklich anonym und kann mit entsprechendem Aufwand identifiziert werden.
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2021, 12:22   #3
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
moin,
Zitat:
Zitat von frame Beitrag anzeigen
Genau da ist der Knackpunkt, weil es hier ans Detail geht. Was ist der Impf- und Serostatus? Nur OB geimpft ist oder auch WANN gemipft wurde mit welchem Impfstoff?

Was sind die für die Statistik notwendigen Daten? Nur Alter, Geschlecht etc. oder auch Daten zum Gesundheitszustand, ob die Person schonmal vorher infiziert war, solche Dinge?
ganz kurz dazu, komme grade aus einer Telko zum Meldeverfahren und muss gleich weiter auf den Weg ins Labor:
Die Meldung an das GA enthält "soviel Info" wie vorliegt, im Labor z.B. keine Infos zu wann/wie oft/womit geimpft (in Einzelfällen schon, aber die spielen keine Rolle).
Der Behandler hat da mehr.

In der Meldung sind Ansprechpartner zu nennen: wer meldet, wer behandelt, und natürlich wer ist betroffen (Patient:in).

Den Rest macht das GA, die fragen ab, was an Infos relevant ist. Zumindest im Normalbetrieb, bei Masern z.B. werden geziel Impfstatus usw. erfasst.

Die Daten bleiben lokal im zuständigen GA und werden aggregiert über die Landes-GA an das RKI gemeldet. Das RKI kann dann ggfs. Details erfragen, bei kritischen Exoten passiert das immer (Gelbfieber, Malaria, Ebola, ...), da kommen dann auch die Referenzlabore ins Spiel, bei z.B. Noroviren eher nicht, eine Impfung gibt es nicht, die Erkrankung ist zwar sehr unangenehm und leicht übertragbar, aber glücklicherweise mit klassischer symptomatischer Behandlung nach einer Woche abgeheilt, fulminante Verläufe sind extrem selten und werden genauer untersucht.

Aber wie meine Darstellung der Problemgröße zeigt: diese Detailarbeit ist bei 70.000 Fällen/Tag nicht leistbar.

-thomas
__________________
gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister.
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ddd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2021, 12:33   #4
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von ddd Beitrag anzeigen
Aber wie meine Darstellung der Problemgröße zeigt: diese Detailarbeit ist bei 70.000 Fällen/Tag nicht leistbar.
die Frage ist, warum das nicht leistbar ist. Mangelnde Digitalisierung, inkompatible Systeme oder andere Gründe?

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2021, 13:12   #5
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
Mangelnde "Digitalisierung" spielt eine Rolle, aber das ist es nicht allein.
Zuerst müssen die Daten erhoben werden.
Selbst die Diagnosencodierung nach dem Internationalen Katalog ICD10, seit 20 Jahren im GKV-Bereich Pflicht, funktioniert bis heute unzureichend, weil zu viele Behandler:innen das nicht einsehen und mit ein paar von der Ärztebildzeitung empfohlenen Universaldiagnosen arbeiten.
Wir haben dann das Problem, das begründungspflichtige Untersuchungen wg. unzutreffende Begründung "sachlich-rechnerisch korrigiert", sprich ersatzlos gestrichen werden. Das sind regelmäßig aufwändige teure Untersuchungen, die dann ggfs vor dem Sozialgericht eingeklagt werden müssen.
Zur Klarstellung: viele geben sich redlich und erfolgreich Mühe, aber das ist ein nicht unerheblicher Aufwand für die Behandler.

btt: eine Fallbarbeitung CoV2 im GA incl. Kontaktverfolgung kann locker 4h, 8h oder noch mehr Arbeitszeit verbrauchen, pro Fall! Rechne selbst
Eine höhere Datenqualität der Meldung würde helfen, aber das verlagert die Arbeit nur, irgendwer muss die Daten erheben, codieren und erfassen.

-thomas
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Alt 02.12.2021, 13:24   #6
Ernst-Dieter aus Apelern
 
 
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
Dafür müssen natürlich extra Kräfte eingestellt werden, was kein Problem sein darf.
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Alt 02.12.2021, 13:30   #7
berlac
 
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
Zitat:
Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern Beitrag anzeigen
Dafür müssen natürlich extra Kräfte eingestellt werden, was kein Problem sein darf.
Muss es das? Man sollte schon einmal überlegen wo und wie man Ressourcen nützlich einsetzt. Ich denke es ist nicht unbedingt nötig Massen an Daten zu erfassen und auszuwerten. Eine sinnvolle Erfassung und Auswertung ist gefragt. Oder anders ausgedrückt Qualität statt Quantität.
berlac ist offline   Mit Zitat antworten
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