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#1 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.592
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Diese Frage wurde vom verantwortlichen Freiburger Messechef für unsere Stadt mit "mindestens zwei bis drei Wochen" beantwortet.
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#2 |
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
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Das ist noch annehmbar! Würde es ein NOGO sein die Kasernen in Deutschland als temporäre Impfzentren zu nutzen, die Stabsärzte könnten einen Beitrag leisten?
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#3 |
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: 59494 Soest
Beiträge: 1.600
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Müßte möglich sein. In Notfällen darf die Bundeswehr zu Hilfsleistungen herangezogen werden.
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#4 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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"Rechtsgrundlage für die Impfpflicht ist seit 2001 § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz, der die Einführung der Impfpflicht über eine einfache Rechtsverordnung vorsieht:
„(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […] (7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.“ Im Jahre 1959 hat das Bujndesverfassungsgericht die Frage abschließend geklärt - es gibt keine Diskussionsgrundlage das Recht betreffend mehr, auch die Ethikkommission und die Ärztekammern haben sich eindeutig geäußert. Wie schlimm muss die Lage noch werden, bevor der Amtseid erfüllt wird: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#5 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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Was erwartest du dir von zusätzlichen Impfzentren? Die Ungeimpften lassen sich nicht impfen, nur weil an jeder Ecke einer mit einer Spritze steht ...
Wir hatten hier in der Schweiz gerade eine Nationale Impfwoche mit vielen zusätzlichen Impfmöglichkeiten, Gratiskonzerten und vielen Anreizen. Im Impfdorf im Zürcher Hauptbahnhof wurden gerade mal bescheidene 670 Erstimpfungen verabreicht. Aber wie heisst es so schön: Jede Impfung zählt ... |
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#6 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
Und jetzt gibt es die Kehrtwende, jetzt sollen sich nicht nur alle Senioren über 65 die Boosterimpfung holen können sondern danach auch alle anderen… https://www.nzz.ch/schweiz/coronavir...och-ld.1655220 Manchmal kann man schon denken dass hier böswillig dumm agiert wird.
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (14.11.2021 um 14:01 Uhr) |
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#7 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.527
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Zitat:
SO muss das gehen - und Rentner, die u.U. oder wahrscheinlich weniger digital unterwegs sind, sollte man NIE wegschicken, wenn Sie vor der Tür stehen. Aber auch in D hat man teils Impfdosen weggeschmissen, anstatt ein paar Leute von der Straße zu fischen - allerdings geht das auch nur wenn das Impfzentrum nicht im letzten Eck des Industiegebiets liegt ?!? - Gut in GAblingen ist die JVA daneben - also ausreichend pot. "Impfprobanden" ![]()
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Gruß aus Bayern Steve |
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#8 |
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
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Wann ge nau bist Du geimpft worden im Juli? Eine Boosterung nach 5 Monaten schon möglich und vertretbar?
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#9 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.193
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Es kommt auf das Mass an Pragmatismus der verantwortlichen Ärzte an.
Meine Hausarztpraxis boostert aktuell zB. nur streng nach Empfehlung der StIKo. Bei zwei 'pop-up'-Impfungen ohne Termin im Kreis Lörrach gestern und vorgestern (durch das Mobile Impfteam aus Freiburg) wurden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegeben, wobei für eine Auffrischung alleine die Zeitdauer seit der letzten Impfung gegen Corona (6 Monate, bzw. 4 Wochen bei Johnson+Johnson) ausschlaggebend war. So sollte das meiner Meinung nach generell in ganz Deutschland gehandhabt werden.
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
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#10 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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Zitat:
Und spontane Erstimpfer haben sich da bestimmt nicht mehr in die Schlange gestellt. Es gab also gute Gründe, die Leute für die Boosterimpfung in andere Impfzentren, Apotheken und zu den Hausärzten zu schicken. Geändert von HaPeKa (14.11.2021 um 15:45 Uhr) |
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