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#1 | |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.198
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Zitat:
![]() Ansonsten könne man selbstverständlich auch den Service in den Apotheken nutzen. Aber so arg pressiert es bei mir ja nicht. ![]()
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
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#2 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Echt jetzt? Per Post? Bei uns gab es nach der Impfung einen link per email und man konnte ein PDF mit Schweizerkreuz und QR-Code Code herunterladen.
Dann Zertifikat-App laden, QR-Code scannen und das digitale Zertifikat ist auf dem Mobile. Hat zwei Minuten gedauert. Vielleicht geht es ja schneller wenn das Ministerium die Zertifikate faxt? ![]() Gäbe wieder Arbeit für den Praktikanten…
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Viele Grüße, Klaus |
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#3 |
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 3.096
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Bei uns gab es nach der Zweitimpfung die Impfbestätigungen beim Hinausgehen aus dem Impfzentrum in Papierform, mit aufgedruckten QR-Code.
Darüber ging lief der Download für die App. Ging ähnlich schnell. Gruß, Dirk |
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#4 |
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
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Müsst ihr eigentlich auch unterschreiben, dass ihr persönlich die gesamte Verantwortung fur eventuelle Impfschäden und Nebenwirkungen selbst tragt?
"Bei schweren Körperschäden, Invalidität oder Tod kann der Patient keinen finanziellen Ausgleich weder von der Krankenversicherung, noch von der Lebensversicherung verlangen." Der Staat hält sich da raus, die Hersteller auch. Alles wird auf den Einzelnen abgewälzt. Impfen ist ja freiwillig. Nur darf man demnächst in Frankreich ungeimpft nichtmal mehr mit dem Zug fahren. Trombose? Guillain-Barré-Syndrom? Selber schuld!
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Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut. meine Seite |
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#5 |
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: Kolbermoor
Beiträge: 480
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#6 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Auch dass Ungeimpfte in Frankreich nicht mehr mit dem Zug fahren dürfen, sehe ich eher als Fake News an. Aktuell geht es "nur" um eine zukünftige Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Woher hast Du all diese merkwürdigen "Informationen"?
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#7 |
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
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ACHTUNG: das auf dem Bild gezeigte Formular ist ein FAKE!
siehe Kommentar der Userin ![]() → Bild in der Galerie Infos aus der Rede von Macron und einem Interview mit Gesundheitsminister Veran. Züge, Langstreckenbusse, Flugzeuge, Einkaufszentren, ... bald alles nur noch mit Impfpass. Gute Nacht
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Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut. meine Seite Geändert von ddd (15.07.2021 um 10:16 Uhr) Grund: siehe edit |
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#8 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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So etwas musste ich nicht unterschreiben. Ob das vor Gericht standhielte, möchte ich auch bezweifeln.
![]() Das Interview kenne ich nicht. Sollte tatsächlich Ungeimpften in Frankreich pauschal die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Einkaufszentren untersagt werden, wäre das aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Rechtsgrundlagen in der EU. Dennoch würde ich mich an Deiner Stelle impfen lassen.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#9 | |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin Kerstin,
Zitat:
Wenn duch staatliches Handeln eine Person einen Schaden erleidet, hat sie einen Entschädigungsanspruch nach BEG (BundesEntschädigungsGesetz) oder einen Versorgungsanspruch nach BVG (BundesVersorgungsGesetz, eigentlich für Kriegs- und Wehrdienstfolgen). Impfungen, die von der Stiko empfohlen werden, fallen ausdrücklich darunter ( IfSG p.60 ), in p.60 (1)Pkt.1a wird die CoronaImpfung sogar noch mal extra aufgeführt. Gesetzlich vorgeschriebene Impfungen natürlich auch, aber seit Ende der Pockenimpfpflicht gibt es zur Zeit keine ("Niemand hat vor, eine Impfpflicht zu bauen -äh- einzuführen") gesetzliche Impfpflicht. In den Aufklärungsbögen, die in DE jeder Impfling -auch bei anderen Impfungen- unterschreiben muss, wird ausdrücklich auf diesen Anspruch hingewiesen und wo und wie man/frau/divers den geltend macht! Ich bin überrascht, dass dies in FR so völlig anders geregelt ist. Wie ist es in AT, CH, DK, ... ? -thomas (auf dem Mist-Android gibt es in der BS-Tastatur kein Paragrafen-Zeichen, daher duch "p." dargestellt, sorry)
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen Geändert von ddd (14.07.2021 um 01:16 Uhr) Grund: BVG ergänzt wg IFSG P.60(1) |
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#10 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Ich hole mir in solchen Fällen Zeichen über Google oder Wikipedia.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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