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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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In dem Fall eine Deutsche Behörde - die BaFin.
In der Schweiz benutzen wir FAX eigentlich nur noch für die Kommunikation mit Anwälten. Zur Ehrenrettung der BaFin muss man jedoch sagen, dass zum Beispiel Polen für denselben Vorgang nur einen eingeschriebenen Brief mit vorheriger Hinterlegung einer beglaubigten Schriftprobe akzeptiert. Oder ein nationales Register mit einer elektronischen Signatur die jährlich neu beantragt werden muss. Auch das deutsche Finanzamt akzeptiert für manche Dinge wie z.B. Adressänderungen nur ein FAX. Ein normaler Brief geht nicht, man müsste sonst persönlich vorsprechen.
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Viele Grüße, Klaus |
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