Dan ke schon mal für Deine ausführliche Antwort.
Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister
Das heißt, der Händler vermarket seine Produkte dann mit Deinem Logo?
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Er möchte im Prinzip das gleiche Sortiment anbieten wie ich. Im Vertrag heißt es dazu ".. die Designs des Lizenzgebers auf verschiedensten Werken und Materialien verkaufen...".
Zitat:
Hast Du das Logo gesetzlich schützen lassen?
Will der Händler Exklusivrechte am Logo?
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Zweimal Nein.
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Kannst Du was über den Händler sagen? Umsatz, Mitarbeiter, wie lange schon im Geschäft, etc.
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Es ist das Geschäft für Souvenirs, Geschenkartikel, etc. in der Innenstadt von Idstein. Gibt es schon "immer", hat aber einen neuen Besitzer. 3-4 Mitarbeit, Umsatz ist mir nicht bekannt.
Zitat:
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Wenn es sich bei der erwarteten Umsatzprognose um signifikante Größen handelt, würde ich einen Fachanwalt konsultieren. Das kostet nicht die Welt und zahlt sich aus.
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Zitat:
Du brauchst eh einen Vertrag.
Und was die 15% betrifft: Never accept first offer.
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Vertragsentwurf liegt mir vor... das ist der mit den 15% ;-)