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#1 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.523
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Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.
"Schlupflöcher" sind was anderes.
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Gruß aus Bayern Steve |
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#2 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
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#3 |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.690
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Eigentlich ist das Standard - die Abrechnung (und alle anderen Dinge der Gemeinschaft) benötigen zwingend und immer eine Eigentümerversammlung und Beschlusslage. Vorher geht da normalerweise gar nichts ... versehentliche Überzahlungen (und ähnliche Dinge) vielleicht einmal außen vor ...
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
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#4 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.523
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Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
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Gruß aus Bayern Steve |
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#5 | |
Registriert seit: 10.02.2019
Ort: Emsland
Beiträge: 1.360
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Zitat:
und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation. PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig... aber zum Glück quasi nur noch für mich ![]() |
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