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Alt 19.04.2020, 21:47   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.523
Zitat:
Zitat von perser Beitrag anzeigen
....

Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.


"Schlupflöcher" sind was anderes.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 20.04.2020, 07:24   #2
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen
__________________
Grüße Joachim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2020, 10:11   #3
Klinke
 
 
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.690
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.
Eigentlich ist das Standard - die Abrechnung (und alle anderen Dinge der Gemeinschaft) benötigen zwingend und immer eine Eigentümerversammlung und Beschlusslage. Vorher geht da normalerweise gar nichts ... versehentliche Überzahlungen (und ähnliche Dinge) vielleicht einmal außen vor ...
__________________
Gruß Michael

... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ...
Klinke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2020, 21:56   #4
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.523
Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 21.04.2020, 22:47   #5
eric d.
 
 
Registriert seit: 10.02.2019
Ort: Emsland
Beiträge: 1.360
Zitat:
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Genau diese Thematik ist juristisch korrekt
und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation.

PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig...
aber zum Glück quasi nur noch für mich
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Gruss Eric

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