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#41 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Also bitte.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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#42 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Eine erste Person reicht die Laterne(n) an. Eine zweite Person hält die Laterne fest. Eine dritte Person zündet das Feuer an. Wie es tatsächlich vor sich ging, werden die Frauen wohl schon in der Vernehmung geschildert haben. Ja, mit gewissem Geschick startet man so eine Laterne auch ganz alleine.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#43 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.360
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Es gibt noch ein bundesland wo diese laternen Erlaubt sind.
Aber jedem sollte klar sein, das offenes Feuer unkontroliert auf die Reise zu schicken, keine gute Idee ist. |
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#44 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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Hach, die Welt ist voller "keine gute Idee" ...
Da hat jemand unüberlegt was Dummes gemacht und das ist, wie das ab und zu vorkommt, ziemlich schief gelaufen. Ich bin mir sicher, die bereuen das zutiefst, können es aber nicht mehr rückgängig machen. Wirklich tragisch, dass dabei viele Tiere qualvoll umgekommen sind. |
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#45 |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: 67269 Grünstadt
Beiträge: 2.766
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volle Zustimmung!
Und das sie sich selbst gemeldet haben zeugt von wirklicher "Größe". Leider kann man es nicht ungeschehen machen und sie werden ihre Strafe auch bekommen. Ich hoffe nur, dass sie nicht "zu heftig" ausfällt und das eine Versicherung (eher nicht, denkt an die Aktionäre) oder - von mir aus - auch die Allgemeinheit die größten Teile des Schadens übernimmt. Shit happens ![]() Viele Grüße Gerd |
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#46 |
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Strafrechtlich wird es um Brandstiftung gehen - zivilrechtlich um Schadenersatz. Bei fahrlässigem Verschulden könnte m.E. hier die private Haftpflichtversicherung eintreten bzw. eintrittspflichtig sein. Natürlich nur bis zur maximalen Deckungssumme.
Letztendlich wird bei Überschreitung der Deckungssumme die Allgemeinheit den Schaden tragen müssen, da die drei Frauen aller Voraussicht nach nicht vermögend genug sein werden, um den Schaden komplett selber zu begleichen - da geht es dann direkt in die Privatinsolvenz. Kleine Notiz am Rande: nicht alle Versicherungen sind Aktiengesellschaften und somit Aktionären oder einer Dividende verpflichtet. Es gibt u.a. auch VVaG (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). |
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#47 | |
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Zitat:
Bedenklicher finde ich, dass nach Aussagen der Feuerwehr wohl schon die Brandentstehung der Feuerwehr gemeldet wurde und trotz Eintreffen der Feuerwehr nach wenigen Minuten das Gebäude bereits im Vollbrand stand, so dass auch die Feuerwehr nichts mehr ausrichten konnte. Ein "gutes" Gebäude sollte einem Brand einen gewissen Widerstand bieten. Wenn ein Feuer sich so rasant ausbreiten kann, ist eine klassische Sprinkleranlage eh überfordert, selbst wenn sie theoretisch für die Art des Feuers konzipiert gewesen wäre. |
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#48 |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
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Ich kenne das Gebäude nicht, muß aber jetzt davon ausgehen, dass es sowas war, wie eine bessere Bretterbude und da der Brandschutz in Deutschland so scharf bestimmt wird, ist das in meinen Augen eine Nachlässigkeit der Zooverwaltung
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freundliche Grüsse, Hermann |
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#49 |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
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Was ich aber sehr bezweifle.
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freundliche Grüsse, Hermann |
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#50 |
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Der Brandschutz richtet sich in Deutschland nach den jeweiligen Landesbauordnungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. Das Gebäude wurde wohl in den 70ern errichtet, also gelten auch die Bauvorschriften aus dieser Zeit. Es sei denn es werden wesentliche bauliche Änderungen oder Umnutzungen vorgenommen. Dann müssen ggfls die aktuellen Landesbauordnungen herangezogen werden (Stichwort Bestandsschutz).
Richtig Fahrt aufgenommen hat der Brandschutz in Deutschland erst nach dem Brand am Düsseldorfer Flughafen - das war aber erst 1996, also viel später. |
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