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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 12.06.2018, 08:23   #1
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.
Und als "Privatperson" postet man auch hoffentlich nicht seine Privatdaten (Name, Anschrift) in der Öffentlichkeit - denn mit diesen Daten ist man leichte Beute für deutsche Abmahnhaie! Die versuchen's immer als erstes bei den Schwächsten...

Grüße, meshua
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Alt 12.06.2018, 08:31   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Und als "Privatperson" postet man auch hoffentlich nicht seine Privatdaten (Name, Anschrift) in der Öffentlichkeit - denn mit diesen Daten ist man leichte Beute für deutsche Abmahnhaie!
posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 12.06.2018, 11:22   #3
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.

Dat Ei
Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.
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Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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Alt 12.06.2018, 14:18   #4
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Hey Frank,

Zitat:
Zitat von fhaferkamp Beitrag anzeigen
Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.
das ist richtig. Aber dann gibt's da noch das Thema Impressumspflicht.


Dat Ei
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Alt 12.06.2018, 14:22   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.554
Das ist das Problem mit vielen Domains deren Namen nur von Domainhändlern reserviert sind....

Damit`s nicht langweilig wird, für alle Facebook-Seiten-Betrieber:

https://www.e-recht24.de/artikel/fac...ages-eugh.html
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Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 20.06.2018, 06:26   #6
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen

Was hat das Impressum mit der DSGVO zu tun?


Dat Ei
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Hey Frank,



das ist richtig. Aber dann gibt's da noch das Thema Impressumspflicht.


Dat Ei
Man braucht nur lange genug zu warten, dann erspart man sich das Antworten

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 20.06.2018, 08:26   #7
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Moin Wolfgang,

Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Man braucht nur lange genug zu warten, dann erspart man sich das Antworten
vielen Dank für die selektiven und dem Kontext gerissenen Zitate. Sie zeigen, dass Du weder in der Materie steckst, noch die Kontexte überrissen hast. Aber nochmal extra für Dich:

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") stammt aus dem Telemediengesetz aus dem Jahr 2007 und hat von daher nichts mit der EU-DSGVO zu tun. Diese Anbieterkennzeichnung kann personenbezogene Daten enthalten. Diese unterliegen natürlich wieder der EU-DSGVO. Das wirft Fragen für Dritte auf, die z.B. diese Webseiten verarbeiten, katalogisieren etc. pp. Diese Fragen können z.B. lauten:

- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Auskunft um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Änderung um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Löschung um?"

Ich bleibe auch bei meinem Statement, dass das Gros derer, die sich im April 2018, also gut 22 Monate nach Inkrafttreten, über diese der EU-DSGVO aufgeregt haben, auch bereits vorher ein Problem mit der Umsetzung des BDSG hatten.

Aber wenn Dich das Thema so interessiert und so umtreibt, dann kannst Du ja mal im eigenen Unternehmen anfangen aufzuräumen. Das gehört seit Jahrzehnten traditionell zu den größten Adresshändlern der Republik.


Dat Ei
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Alt 20.06.2018, 09:02   #8
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
... ist das Unternehmen zufällig hier mit dabei?

https://www.heise.de/tp/features/Dat...p-4009611.html

Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
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Alt 20.06.2018, 09:05   #9
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
(...)
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") stammt aus dem Telemediengesetz aus dem Jahr 2007 und hat von daher nichts mit der EU-DSGVO zu tun. Diese Anbieterkennzeichnung kann personenbezogene Daten enthalten.
Und hier liegt das deutsche Problem bei "privaten Inhalten":
Auch wenn diese ursprünglich anders gedacht war, so wird sie insbesondere in DE durch Abmahn-Kanzleien mißbraucht. Deshalb und zur Wahrnehmung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann sich jeder zum Beispiel einen "Zustellungsservicedienstleister" nehmen und seine persönlichen Daten somit schützen. Wenn dieser Anbieter in Havanna, den Cayman Islands oder Kambodscha sitzt, wird man von genannter Berufsgattung sehr wahrscheinlich verschont werden - denn denen geht's um's schnelle Geld... :-P

Grüße, meshua
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Alt 20.06.2018, 18:42   #10
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin Wolfgang,
Aber wenn Dich das Thema so interessiert und so umtreibt, dann kannst Du ja mal im eigenen Unternehmen anfangen aufzuräumen. Das gehört seit Jahrzehnten traditionell zu den größten Adresshändlern der Republik.


Dat Ei
Warum sollte ich das tun, dafür haben sie sicherlich die richtigen Leute. Zudem hat die Regulierungsbehörde dort ein Auge drauf und der Bund hat auch noch seine Hände im Spiel. Ich glaube, meine Wenigkeit braucht es dort nicht

Gruß Wolfgang
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