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Alt 13.03.2018, 09:15   #1
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Sobald Du personrnbezogene Daten von EU Bürgern verarbeitest, greift wieder die GDPR.
Ich formuliere es etwas anders: "Viel Erfolg für die Anwälte beim Verklagen von $Betreiber in Panama/China/Barbados/Seychellen." Oder blockt deutscher $Betreiber Google-Dienste für chinesische Accounts, weil es das dortige Gesetz verlangt? Siehste.

Natürlich ist eine solche Umstellung auf HTTPS Aufwand, aber mögliche Fallstricke erkennt man idealerweise schon während der Tests (in einer Testumgebung)...das sollte der Webserver/Proxy eigentlich transparent für die Bordsoftware hinbekommen.

Edit: Wetten, die "Strafen" werden finanziell vor allem das Small Business treffen - so kann man sich auch seiner Konkurrenz erledigen. Denn wie ein aktuelles Beispiel aus Österreich[1] zeigt (€218 Euro Strafe für den Datenschutzverletzer VS €25'000 für den Verpetzer. In anderen Worten: Gesetzesverstöße melden ist unerwünscht! Tolles Rechtssystem, nicht wahr! Es ist daher abzuwarten, was die für Personen gut gemeinte DSGV in der Praxis hält...

Grüße, meshua

[1] https://www.heise.de/newsticker/meld...e-3990676.html
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Geändert von meshua (13.03.2018 um 09:27 Uhr)
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.03.2018, 19:40   #2
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.659
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
[...]Edit: Wetten, die "Strafen" werden finanziell [...]
[1] https://www.heise.de/newsticker/meld...e-3990676.html
Danke für den Artikel

Deine Interpretation ist mir jetzt allerdings zu tendenziös.
Hier treffen verschiedene Rechtsnormen aufeinander, die alle separat "bepreist" werden.
Petzen an sich ist keine Straftat, allerdings ist der Diebstahl von Daten mit einer solchen verbunden. Daraus lässt sich jetzt für mich aber nicht ableiten, dass Petzen unerwünscht ist.
Der Pfeifenbläser ist a.) unerkannt, und b.) wäre es laut Artikel eher unwahrscheinlich, dass er mit der Höchststrafe zu rechnen hätte.
Die 218 Euro für den Datenschutzverletzer könnten sich auch noch auf 10.000 Euro erhöhen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist.

Ab dem 25.5. fallen die Strafen dann allerdings rigoroser aus. Bis zu 4% Jahresumsatz kann ein Milliarden Google/Facebook/etc schon hart treffen.

HTTPS einzurichten ist jetzt nicht wirklich der Aufwand und ich hatte die Frage auch schon einmal hier gestellt.
__________________
Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 07:59   #3
Joshi_H
 
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
Was ich sehr spannend und interessant finde, ist, dass sich noch keiner vom "Betrieb" hierzu geäußert hat....
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Joshi_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 08:03   #4
kromgi
 
 
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
Zitat:
Zitat von Joshi_H Beitrag anzeigen
Was ich sehr spannend und interessant finde, ist, dass sich noch keiner vom "Betrieb" hierzu geäußert hat....
__________________
Gruß
Ole
kromgi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 09:08   #5
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Danke für den Artikel

Deine Interpretation ist mir jetzt allerdings zu tendenziös.
Hier treffen verschiedene Rechtsnormen aufeinander, die alle separat "bepreist" werden.
Viele (Geld-)Strafen sind (bewusst) so gering gehalten, das jene Gesetze und Vorschriften einfach zahnlose Papiertiger sind - insbesondere dann, wenn Firmen involviert sind. Die gesetzlichen Strafzahlungen werden einfach mit in das bewusste Fehlverhalten mit eingepreist. Sieh' der Realität einfach entgegen. Solche "bis zu" Formulierungen sind lediglich ein juristischer Kniff um die eine Seite abzuschrecken und die andere Seite mit dem unteren Strafmaß aus einem Verfahren herauskommen zu lassen - gute Anwälte vorausgesetzt.
Offtopic! Zurück zu HTTPS...

Grüße, meshua
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Alt 14.03.2018, 10:27   #6
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.075
Nun, die Telekom Austria hat einen Fehler begangen, den allerdings in Masse. Daher wird der eine Fehler bestraft, nicht aber das massenhafte Begehen des selbigen. Ab dem 25.5. wäre die Telekom Austria nicht mehr so günstig davon gekommen.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 11:25   #7
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.376
Meine Fotoseite habe ich bereits umgestellt.
Ist eine WordPress Seite und es war einfach, weil mein Provider das mit einem Klick ermöglicht.

Für meine weiteren Seiten muss ich noch ein Zertifikat bestellen, dann ist es wieder nur ein Klick.

Werde ich wohl hinbekommen.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 20:36   #8
Fuexline
 
 
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
is doch Kindergarten das zu realisieren

1. per ssh einloggen
2. sich das lets encrypt script per GIT clonen
3 Script mit Domain Namen ausführen und 20 min warten
Domain ist per HTTPS aufrufbar
4. noch per mod rewrite oder domain rule http zu https umwandeln und das wars

bei Fremdhosting sollte es noch einfacher sein da der Anbieter oft die Werkzeuge bereit stellt
__________________
meine Webseite
PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien
Fuexline ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2018, 21:03   #9
dinadan
 
 
Registriert seit: 16.10.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.097
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Ich formuliere es etwas anders: "Viel Erfolg für die Anwälte beim Verklagen von $Betreiber in Panama/China/Barbados/Seychellen." Oder blockt deutscher $Betreiber Google-Dienste für chinesische Accounts, weil es das dortige Gesetz verlangt? Siehste.
Wen interessieren in diesem Zusammenhang "Betreiber in Panama/China/Barbados/Seychellen"? Das SonyUserforum wird durch einen in Frankfurt eingetragenen Verein betrieben, und dieser muss sich an hiesiges Recht halten, egal wo der Server gemietet ist.

@Fuexline: vielleicht könntest du die Betreiber/Moderatoren dabei unterstützen? Ganz so einfach wird es in der Praxis vielleicht doch nicht sein.
__________________
Gruß Detlef
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