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#1 |
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.796
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Hallo Hans,
ich glaube Dir, dass es in einem spezialisierten und wahrscheinlich auch professionellerem Umfeld genauerer Regeln bedarf. Vor allem natürlich wenn es um Haftung und Legalität geht. Ich bin einfach nur gelegentlich mit meiner Drohne unterwegs um Fotos zu machen. Dabei verhalte ich mich zurückhaltender als es die Drohnenverordnung verlangt und folge meinem gesunden Menschenverstand. Insgesamt fühle ich mich allerdings immer etwas unwohl dabei, da man doch öfter mal misstrauisch beäugt wird. Daher auch mein Tipp sich mit der Nachbarschaft vernünftig zu unterhalten. Ich fliege prinzipiell nicht in Wohngebieten. |
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#2 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
so würde ich das auch handhaben. Und es ist ja in dem Flyer vieles selbstverständliches drin, wie Abstand von Krankenhäusern etc. Also nur eben nicht darauf verlassen, dass wenn ich den Flyer beachte alles im grünen Bereich ist und vor allem nach dem gesunden Menschenverstand handeln. Sobald ich an die Geschichte denke kommt mir unweigerlich die Kleist-Novelle Michael Kohlhaas in den Sinn. Da geht es ja um das Thema, wann sich ein Bürger gegen die Willkür der Obrigkeit zur Wehr setzen darf und wie das ausarten kann. Ich fühle mich selbst gestört wenn über meinem Kopf eine Drohne rumschwirrt (zuletzt so geschehen an der Burg Ehrenfels in Tirol, und in Österreich sind die Regularien und vor allem die Strafen noch viel drastischer wie bei uns), aber was erlassen und vor allem was noch diskutiert wird geht auch mir zu weit. Da wurde zugunsten zukünftiger kommerzieller Interessen der Einstieg geschaffen, den Luftraum von allem privaten freizuräumen. Im übrigen meines Erachtens EU-rechtswidrig, weil überhaupt nicht geregelt ist, wie z.B. ein französischer Pilot ohne Deutschkenntnisse einen Kenntnisnachweis ablegen soll. Meine Anfragen wie wir bei Modellflugwettbewerben mit ausländischen Piloten für diese eine Genehmigung erhalten ist seit 10 Monaten unbeantwortet. Es weiß keiner, keiner hat daran gedacht. Das heißt die Ausrichter hätten in seit 1. April 2017 (da hat die Dobrindt Behörde auch zuerst behauptett erst ab Okotober, weil sie ihre eigen Gesetztestexte nicht verstanden haben) entweder alle ausländischen Piloten von Wettbewerben ausschließen müssen, die auf einem nicht zugelassenen Modellfluggelände stattgefunden haben, oder eben gesetzeswidrig handeln. Sorry, musste mal wieder raus aus mir. Hans |
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#3 |
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.796
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Tja, Gesetze erlassen, verstehen und dann umsetzen sind halt 3 Paar Stiefel.
![]() Allerdings nicht zu toppen ist in dieser Hinsicht Italien. Auf Sizilien habe ich von 3 unterschiedlichen Stellen vor Ort absolut unterschiedliche Auskünfte erhalten. Ich habe dann lieber auf Luftbilder verzichtet. Vor allem nachdem man mir berichtet hat, dass die Bauern in den Bergen gerne mal ihre Schiesskünste an den Drohnen erpoben. ![]() |
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