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#1 |
abgemeldet
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
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Und zu erst den Täter höflich zu bitten auf die Polizei zu warten ...
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#2 |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Man darf Personen durchaus "festhalten", bis die Polizei eintrifft. Aber du hast das vorher vielleicht nicht ganz verstanden: der Polizei sind solche "Bagatellen" bums. Wieso sollten sie plötzlich Muse und Ressourcen haben und eine Streife loszuschicken, wenn sie vorher schon keine Anzeige aufnehmen wollten. Wo kein Kläger, da kein Richter! Make your mind!
Grüße, meshua
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#3 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Da wäre ich vorsichtig, mit dem Festhalten. Da sind wir schnell bei Freiheitsberaubung oder Nötigung, zumal es im geschilderten Fall ja um keine Akutsituation ging...
__________________
LG Matthias |
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#4 | ||
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Dazu würde ich dann aber eine andere Dienststelle aufsuchen und die Anzeige dort stellen. Dies zeigt jedoch auch, das hier gewaltig Personal fehlt. Zitat:
Über die Ausdehnung "auf frischer Tat" ließe sich ein Tatbestandsirrtum über den Zeitfaktor legen. Das hier aber sooooo auszudiskutieren, war sicher nicht das Anliegen von Björn. |
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