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Alt 23.11.2017, 12:13   #1
a1000
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
Diese "Selbstjustiz" kann aber auch ins Auge gehen. Besser wäre es gewesen, die Polizei zu rufen, dass die den Kerl stellen.
Und zu erst den Täter höflich zu bitten auf die Polizei zu warten ...
__________________
___
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Alt 23.11.2017, 19:25   #2
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von a1000 Beitrag anzeigen
Und zu erst den Täter höflich zu bitten auf die Polizei zu warten ...
Man darf Personen durchaus "festhalten", bis die Polizei eintrifft. Aber du hast das vorher vielleicht nicht ganz verstanden: der Polizei sind solche "Bagatellen" bums. Wieso sollten sie plötzlich Muse und Ressourcen haben und eine Streife loszuschicken, wenn sie vorher schon keine Anzeige aufnehmen wollten. Wo kein Kläger, da kein Richter! Make your mind!

Grüße, meshua
__________________
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2017, 19:33   #3
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Man darf Personen durchaus "festhalten", bis die Polizei eintrifft. Aber du hast das vorher vielleicht nicht ganz verstanden: der Polizei sind solche "Bagatellen" bums.
Grüße, meshua
Da wäre ich vorsichtig, mit dem Festhalten. Da sind wir schnell bei Freiheitsberaubung oder Nötigung, zumal es im geschilderten Fall ja um keine Akutsituation ging...
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2017, 21:02   #4
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von jolini Beitrag anzeigen
Aus eigener Erfahrung: In Bremen nimmt die Polizei eBay-Betrugsanzeigen mit einem Wert unter € 1000,- gar nicht mehr auf.

mfg / jolini
Das wäre dann ein D-Verfahren und eine Amtsstraftat! Die wäre in jedem Fall zu verfolgen.
Dazu würde ich dann aber eine andere Dienststelle aufsuchen und die Anzeige dort stellen. Dies zeigt jedoch auch, das hier gewaltig Personal fehlt.


Zitat:
Zitat von wwjdo? Beitrag anzeigen
Da wäre ich vorsichtig, mit dem Festhalten. Da sind wir schnell bei Freiheitsberaubung oder Nötigung, zumal es im geschilderten Fall ja um keine Akutsituation ging...
... die beschriebenen Taten schließt § 127 StPO aus.
Über die Ausdehnung "auf frischer Tat" ließe sich ein Tatbestandsirrtum über
den Zeitfaktor legen.


Das hier aber sooooo auszudiskutieren, war sicher nicht das Anliegen von Björn.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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