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#1 | |
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
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Ersteinmal Danke für die Warnung vor dieser Masche und mein Mitgefühl!
Zitat:
![]() Man darf aber auch nicht über das Ziel hinaus schießen und selbst durch Anmaßung zwielichtig werden, nur weil Andere sich als böse Baatzis aufführen. Für das Verlangen der Vorlage eines Ausweises braucht es eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage fehlt Privatleuten mit Sicherheit. |
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#2 | |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
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Zitat:
Wenn er nicht will - muss er nicht. Wenn ich ein AUTO privat verkaufe und einen Kaufvertrag mit jemand abschliesse lass ich mit den genauso zeigen. Du nicht ? Er bekommt ja meinen auch zu sehen. |
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#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.308
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Zur Ausweiskopie:
Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-...eises-erlaubt/ Personalausweis kopieren – die alte und neue Rechtslage Die alte Rechtslage ließ solche Handlungen nur in einem engen Rahmen zu. Es mussten zahlreiche Voraussetzungen vorliegen um einen Personalausweis kopieren zu dürfen. Scannen war zudem ganz untersagt. Dennoch hat dies selbst Behörden nicht davon abgehalten, oftmals Kopien von Ausweisen anzufertigen. Diese sehr restriktive Rechtslage wurde nun der ohnehin schon gängigen Praxis weitgehend angepasst. Zu unterscheiden ist hierbei aber die Ablichtung und die anschließende Verwendung. Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten? Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen: Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen. Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich: Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben. Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#4 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Wie kann man sich gegen einen Missbrauch von weiter gegebenen Ausweisdaten schützen?
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LG Matthias |
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#5 | |
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
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Zitat:
Gruß, raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore |
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#6 |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
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#7 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.716
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hier ziemlich OT, aber dennoch:
das könnte zukünftig häufig vorkommen. Zum Beispiel bei der Vergabe von Darlehen muss gemäß Geldwäschegesetzt die Identität der Darlehensnehmer geprüft werden. Das wird regelmäßig anhand eines amtlichen Lichtbildausweises gemacht (PAW oder Reisepass) - über Vergleich vom Bild im Ausweis mit dem Gesicht der vor einem befindlichen Person wird die Prüfung vorgenommen. Und: Zulässig ist auch ein "Videobeweis" = Darlehensgeber und Darlehensnehmer chatten mit einer Videoverbindung z. B. über das Handy des Darlehensnehmers, der Darlehensgeber bittest dann auch darum, dass der Ausweis mit gefilmt wird, die Videosequenz wird zur Dokumentation der Identitätsprüfung gespeichert. Das kommt einem "Selfie mit Ausweis" schon ziemlich nahe. Und jetzt Ende mit OT. vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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Anzeige ist nun gemacht, schauen wir mal, was dabei rauskommt, ich werde dann umgehend berichten.
Das mir mal sowas passiert, hätte ich nun auch nicht gedacht
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen |
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#9 |
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
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Ich? Gar nichts.
![]() Wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass man für das Verlangen eines offiziellen Dokumentes in einem Rechtsstaat selbst eine Legitimation für diesen Schritt braucht. An dieser Legitimation "Zeigen Sie mir mal Ihren Ausweis!" fehlt es Privatleuten völlig. Unbestritten: Was freiwillig geschieht, geschieht freiwillig. ![]() Geändert von Eichhörnchen (22.11.2017 um 11:59 Uhr) |
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#10 | |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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![]() Zitat:
Darin sehe ich noch nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung ![]()
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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