![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#17 |
Registriert seit: 22.02.2017
Beiträge: 306
|
Dann ist es ja gut.
Vielleicht sollte man das beim Zeigen des Fotos aber dann auch kommunizieren, damit nicht der eine oder andere auf die Idee kommt, einfach in den Wald zu rennen, widerrechtlich jagdliche Einrichtungen zu benutzen und den Jägern vor den Flinten rumzulaufen. Die jagdlichen Einrichtungen im Revier, sowie das Erlauben diese zu benutzen, obliegen im Regelfall dem Jagdpächter bzw. dessen Jagdaufseher(n). Der Förster hat da normalerweise nichts zu sagen. Man sollte sich vorher ganz genau erkundigen. Das Betreten der Kanzeln ohne Erlaubnis ist untersagt. .................................................. ...................... - §§ 858, 859 BGB Jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdkanzeln, Ansitzleitern, Wildwiesen dürfen nicht betreten werden. Dies stellt eine verbotene Eigenmacht dar, derer sich der Berechtigte (sogar mit Gewalt) erwehren kann. .................................................. ...................... |
![]() |
![]() |
|
|