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#1 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.552
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Zitat:
Bei Dyxum steht mehr dazu (s. Beitrag von Michel B): http://www.dyxum.com/dforum/how-do-i...pic101955.html Geändert von jrunge (16.03.2017 um 19:18 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 22.07.2011
Beiträge: 1.094
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Langenberg
Beiträge: 51
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Geli
Hallo zusammen,
ich danke euch allen für euren Input. Also habe ich letzten Endes doch Recht mit der Metallausführung. Sehr schön ![]() Besonderen Dank an Jürgen für den Link zu Dyxum, das macht die Erläuterung beim Händler um vieles leichter. ![]() Beste Grüße Frank |
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#4 |
Registriert seit: 21.02.2010
Ort: Fürth i. Bay.
Beiträge: 80
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Ich habe mein 75-300er "Ofenrohr" im März 1994 neu gekauft, die mitgelieferte Geli ist aus Kunststoff, außen glänzend, innen matt. Sie ist überdies unverwechselbar, denn die Bezeichnung des dazugehörigen Objektives ist in weiß aufgedruckt! Zu sehen bei mir unter
http://www.my-minolta-museum.info/lenses-af/ dritte Linse (Reihe) von unten. Eine entsprechende Beschriftung ist übrigens bei allen meinen originalen Minolta-Gelis vorhanden, ich würde das Vorhandensein dieses Aufdrucks als Indiz für "Echtheit" werten (und das Fehlen desselben als Merkmal eines Fremdzubehörteils)... Beste Grüße, Ralph |
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#5 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.552
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Und genau diesen Aufdruck findet man auch auf der 1. Variante aus Alu.
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Langenberg
Beiträge: 51
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Geli
Hi,
meine Geli zum 70-210/4 ist definitiv aus Metall und mit "Minolta" und "A 70-210/4 JAPAN" gelabelt. Beste Grüße Frank Nochmal: falls hier jemand seine Geli loswerden möchte, dafür habe ich ein offenes Ohr :-) |
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#7 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
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Jein. Offenbar sind sowohl die Metall- als auch die Kunststoffversion original, je nach Baujahr. Bei dem Angebot war ja vermutlich ein Foto dabei und man hätte sich vorher informieren können, insofern ist "ich dachte aber, das wäre Metall" kein Grund, einen Kaufvertrag anzufechten. Aber natürlich hast du das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, wenn es ein gewerblicher Verkäufer war. Du musst dann halt nur ggf. die Versandkosten selber zahlen.
Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Langenberg
Beiträge: 51
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Geli
Hi,
die abgebildete Gegenlichtblende ist definitiv die Metallversion, sie lässt sich sehr einfach von der Kunststoffversion unterscheiden. Von daher konnte und bin ich beim Kauf natürlich davon ausgegangen dass ich die Metallblende kaufe. Der VK hat mir mittlerweile mitgeteilt dass er ein Archivbild verwendet hat, dass es allerdings die Metallblende zeigt wusste er nicht. Leider sieht er sich ausserstande diese Version zu besorgen und tritt daher vom Kaufvertrag zurück. Passt mir gar nicht und deswegen hab ich ihm Zeit gegeben eine zu besorgen, kommt auf nen Tag nicht an. Gibt halt leider niemand anderen der eine anbietet, weder Händler noch privat. Mal abwarten wie es ausgeht... LG Frank |
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#9 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
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Na gut, das ist natürlich was anderes. Da hätte ich dann auch kein Mitleid.
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#10 | |
Registriert seit: 21.02.2010
Ort: Fürth i. Bay.
Beiträge: 80
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Zitat:
Ja, der Verkäufer war dumm und faul genug, ein fremdes Produktfoto zu verwenden, statt selbst eines vom tatsächlichen Gegenstand seines Angebotes zu machen. Es kommt daher zum Disput über das Faktum, daß die gelieferte Ware von der abgebildeten abweicht. Der Verkäufer zeigt sich einsichtig, weist auf seinen Erklärungsirrtum hin und bietet die Rückabwicklung an. Was sollte er mehr tun und warum? Ihn hier nicht vom Haken zu lassen und mit unbilligen Forderungen über die Rückabwicklung hinaus zu verfolgen, ist überzogen, stillos und entbehrt nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis auch jeglicher Rechtsgrundlage. Beste Grüße, Ralph Geändert von zonebattler (20.03.2017 um 09:48 Uhr) |
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