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Alt 23.01.2017, 17:01   #1
madeinnature
 
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 96
Moin,

Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
H(...) Und der Punkt wäre Diebstahl aus Auto. Da hat Pöpping einige Klauseln wie Max 2500€ usw. (...)
Nö, wo hast Du das her? Es gibt nur Probleme, wenn Du die Sachen offen in der Karre liegen lässt (Fahrlässigkeit). Ansonsten ist der gesamte Wert gedeckt. Ich hab da mal extra nachgefragt, weil ich meine ganze Fotoausrüstung häufig mit dem Wohnmobil durch die Gegen schaukel.

//Stefan
madeinnature ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2017, 17:10   #2
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
Shit stimmt, aber dafür ist dies kacke

Zitat:
2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% , mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung. In Packboxen oder Beiwagen von Krajrädern sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen, besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 12:36   #3
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
....... ....

Zitat:
Zitat von madeinnature Beitrag anzeigen
Moin,



Nö, wo hast Du das her? Es gibt nur Probleme, wenn Du die Sachen offen in der Karre liegen lässt (Fahrlässigkeit). Ansonsten ist der gesamte Wert gedeckt. Ich hab da mal extra nachgefragt, weil ich meine ganze Fotoausrüstung häufig mit dem Wohnmobil durch die Gegen schaukel.

//Stefan
Sorry die 2500€ waren von einer anderen verischerung

Geändert von Avinic (25.01.2017 um 16:45 Uhr) Grund: ........ .
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 13:04   #4
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.174
hier findest Du auch viele Antworten auf diese Versicherungsfragen:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=863490
suche einfach den User papagei2000
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 15:26   #5
papagei2000
 
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Da war doch Pöpping. Hier Zitat aus der Mail.

Also dieses Mail Zitat stammt nicht aus unserem Hause. Wir haben kein Limit in PKW´s, nur eine erhöhte Selbstbeteiligung während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) von 20%. Bei uns sind die Sachen sogar in einsehbaren Innenräumen von Fahrzeugen versichert, müssen nur abgedeckt sein.

Bei weiteren Fragen zu unseren Bedingungen stehe ich euch hier auch gern zur Verfügung.

Gruß
Sven Pöpping
papagei2000 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.01.2017, 15:44   #6
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
Zitat:
Zitat von papagei2000 Beitrag anzeigen
Also dieses Mail Zitat stammt nicht aus unserem Hause. Wir haben kein Limit in PKW´s, nur eine erhöhte Selbstbeteiligung während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) von 20%. Bei uns sind die Sachen sogar in einsehbaren Innenräumen von Fahrzeugen versichert, müssen nur abgedeckt sein.

Bei weiteren Fragen zu unseren Bedingungen stehe ich euch hier auch gern zur Verfügung.

Gruß
Sven Pöpping
Shit stimmt. Durch die Flut der Mails kam ich durcheinander.

Wenn ich aber 0 % Selbstbeteiligung habe, was ist dann?
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 16:25   #7
papagei2000
 
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von heischu Beitrag anzeigen
Da würde mich speziell die Aufbewahrung in einem Wohnwagen interessieren.
Natürlich verschlossen und nicht einsehbar.

Und z.b. in einem Krankenhaus in einem eigenen verschlossenem Fach im Patientenzimmer...
Hallo Heiko,

in Wohnwagen gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in PKW´s. In Krankenzimmern besteht Versicherungsschutz wenn es sich um abschließbare und abgeschlossene Einzelzimmer handelt. Ein Einfache abschließbarer Spint reicht leider nicht aus.



Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Shit stimmt. Durch die Flut der Mails kam ich durcheinander.

Wenn ich aber 0 % Selbstbeteiligung habe, was ist dann?
Hallo Avinic,

wäre schön wenn Du das kurz in dem entsprechenden Post ändern würdest, sonst kommen hier alle durcheinander :-) Die Nacht-SB in unbewachten Fahrzeugen ist unabhängig von der gewählten SB. Damit sollen die Kunden angehalten werden die Ausrüstung nach Möglichkeit Nachts nicht im Auto zu lassen.

Gruß
Sven
papagei2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 16:46   #8
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
Sorry nochmals.

wurde direkt geändert.

Also seit ihr als Versicherer wieder Interessant für mich. Muss glaub mal bei Euch anrufen, wegen Objektiven wie Minoltas wo es nicht mehr gibt.
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2017, 17:35   #9
papagei2000
 
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Sorry nochmals.

wurde direkt geändert.

Also seit ihr als Versicherer wieder Interessant für mich. Muss glaub mal bei Euch anrufen, wegen Objektiven wie Minoltas wo es nicht mehr gibt.
Danke ! Kannst Dich gerne direkt mit mir verbinden lassen :-)

Geändert von papagei2000 (26.01.2017 um 09:35 Uhr)
papagei2000 ist offline   Mit Zitat antworten
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