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Alt 18.01.2017, 15:20   #1
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
Tja...
Ähnliches kenne ich von einem größeren Filial- und Onlinehändler aus Westerkappeln/Osnabrück.

Obwohl ich schon in den letzten 3 Jahren einen 5-stelligen Betrag dort gelassen hatte und ich per "Du" mit den Eigentümern bin, verwehrt man mit Vollformatkameras grundsätzlich Testaufnahmen/Auslösungen...
__________________
LG von der Küste, Heiko
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.01.2017, 15:30   #2
Uchtl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.01.2017
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von heischu Beitrag anzeigen
Tja...
Ähnliches kenne ich von einem größeren Filial- und Onlinehändler aus Westerkappeln/Osnabrück.

Obwohl ich schon in den letzten 3 Jahren einen 5-stelligen Betrag dort gelassen hatte und ich per "Du" mit den Eigentümern bin, verwehrt man mit Vollformatkameras grundsätzlich Testaufnahmen/Auslösungen...
Dan müssen sich diese nicht wundern, wenn die Kundschaft abwandert.
So schade ich das auch finde.
Und sollen sich auch bloß nicht über den bösen Onlinehandel beschweren.

Es gibt durchaus Online-Fachhändler, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Und damit meine ich nicht. Amazon oder Elektrofachmärkte.
Sondern z.B. Koch oder Gregor.
Diese gehen das Risiko eben ein, dass die Ware binnen 14 Tagen zurück kommt. Und dennoch leben sie.

Viele Grüße
Tom
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Alt 18.01.2017, 15:54   #3
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.148
Zitat:
Zitat von Uchtl Beitrag anzeigen
Es gibt durchaus Online-Fachhändler, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Und damit meine ich nicht. Amazon oder Elektrofachmärkte.
Sondern z.B. Koch oder Gregor.
Ich wollte eigentlich keine Namen nennen, aber Foto Koch in Düsseldorf war der Laden, der mir auch gegen Bares keine Kamera zum Testen geben wollte. Also wenn es ihnen lieber ist, daß man Online bestellt und dann zurückschickt ...
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2017, 15:55   #4
Uchtl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.01.2017
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ich wollte eigentlich keine Namen nennen, aber Foto Koch in Düsseldorf war der Laden, der mir auch gegen Bares keine Kamera zum Testen geben wollte. Also wenn es ihnen lieber ist, daß man Online bestellt und dann zurückschickt ...
genau...
Uchtl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2017, 16:11   #5
Uchtl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.01.2017
Beiträge: 13
Man muss natürlich fairerweise dazusagen, dass das 14-Tägige Rückgaberecht zur Ansicht gedacht ist.
Also schauen ob es einem gefällt.
Ich könnte mir denken, wenn es hart auf hart kommt, dann könnte ein Händler wenn er den Shuttercounter ausließt und da 500 Auslösungen angezeigt bekommt, durchaus durchsetzen, dass man den Artikel dann kaufen muss.
Denn dann ist das Gerät ja nicht nur angesehen, sondern war bereits in Gebrauch gewesen und darf nicht mehr als neu verkauft werden.
Andererseits müsste dann der Verkäufer seinerseits auch wieder bewiesen, dass man das Gerät auch ungebraucht bekommen hat.

Also man sollte es nicht übertreiben ohne Gebrauchsspuren, möglichst originalgetreu auch wieder verpacken und sollte wohl vermeiden für den Test ein zwölfstündiges Timelaps vom Sternenhimmel auf der Zugspitze zu produzieren.

Gruß
Tom
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Alt 18.01.2017, 16:55   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Uchtl Beitrag anzeigen
dann könnte ein Händler wenn er den Shuttercounter ausließt und da 500 Auslösungen angezeigt bekommt, durchaus durchsetzen, dass man den Artikel dann kaufen muss.
Nein, kann er nicht. Ihm steht lediglich eine Entschädigung für die Nutzung zu. Das Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt. Selbst wenn der Gegenstand nicht mehr zu gebrauchen ist, steht dem Händler nur der Ersatz des Schadens, also maximal in Höhe seines Einkaufspreises, zu. Lasst euch bloss keinen Kaufzwang zum Verkaufspreis unterjubeln...
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2017, 17:04   #7
Uchtl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.01.2017
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Nein, kann er nicht. Ihm steht lediglich eine Entschädigung für die Nutzung zu. Das Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt. Selbst wenn der Gegenstand nicht mehr zu gebrauchen ist, steht dem Händler nur der Ersatz des Schadens, also maximal in Höhe seines Einkaufspreises, zu. Lasst euch bloss keinen Kaufzwang zum Verkaufspreis unterjubeln...
okay, das war mir nicht klar.
Mein geschriebenes war mein Selbstverständnis bzw Logik.

Nur denke ich mal wenn man jetzt tatsächlich z.B. 500 Auslösungen hatte, wie will eine Nutzung da berechnet werden. Differenz zwischen neu und gebrauchtem Zeitwert?
Miete?
Wie auch immer.

Gruß
Tom
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Alt 18.01.2017, 18:17   #8
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.967
Da wohne ich mal richtig, hier kann ich mir gegen bares die Kamera und auch Objektive leihen, und die Gebühr wird bei kauf angerechnet.
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
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