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#1 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.490
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Vielleicht sollte man sich angewöhnen eine weniger tendenziöse Terminologie zu verwenden: Statt "kassieren" einen Beitrag "an die Urheber abgeben" , wäre eine Möglichkeit.
Bei öffentlicher Aufführung ist Gema zu bezahlen, egal ob Eigenmaterial der Musiker oder "gecovert", sprich Kompositionen Dritter. (Leider auch wenn man nur die unveröffentlichen Songs einer anderen Kellerband wiedergibt...) Mal so am Rande : Jemand komponiert ein Stück, ein anderer führt es auf und erhält eine Gage, ein Dritter filmt das, bannt es auf CD oder führt es vor und erhält hierfür auch Geld - was spricht dagegen, dass der Urheber(Komponist) einen Teil davon erhält ? Sind die gefilmten Musiker in der Gema Mitgleid und das Konzert/ die Vorführung ist ordentlich angemeldet, so erhalten Sie eben aus diesen Gema-Beiträgen ihren Anteil, wenngleich dessen Höhe /Anteil der geforderten Gesamtgebühr schon diskutabel ist.
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Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (21.11.2016 um 00:04 Uhr) |
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: 53340 Meckenheim
Beiträge: 65
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Zitat:
die Gema ist nach ihrer Struktur, Aufstellung und Geschäftszweck ein Inkassounternehmen für ihre Mitglieder. Wie Du aus der damit verbundenen (Haupt-)Tätigkeit "kassieren" eine tendenziöse Terminologie herausliest bzw. feststellst, erschließt sich mir nicht. Freundliche Grüße Ullrich |
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#3 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.490
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Für mich hat "kassieren" immer einen negativen touch. Es impliziert "leistungsloses" abkassieren - sorry - meine Betrachtung dieses Terminus.
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Gruß aus Bayern Steve |
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