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#1 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Moin, moin,
Zitat:
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#2 |
Registriert seit: 05.04.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 2.759
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Oder du versuchst den Empfänger zu überreden sich einen brauchbaren Emaildienst zu zulegen. Ich bin mit Posteo sehr zu frieden (1€/Monat) Anhänge bis 50 MByte.
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It's not a game anymore. |
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#3 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Aha - deshalb gibt es also end-to-end-Verschlüsselung! Und deshalb hat E-Mail-Korrespondenz auch juristische Beweiskraft...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Moin, moin,
allerdings nicht ohne Aufwand! Stinknormale eMails sind Postkarten. Die Tatsache der juristischen Beweiskraft hat doch nichts mit dem ungeschützten Charakter der eMail zu tun. In dem Punkt ist die eMail noch schwächer als eine Cloud-Lösung, gegen die der TO Vorbehalte hat. Der Cloud-Lösung liegt zumindest eine Nutzungsvereinbarung / Vertrag zur Basis. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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