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#1 |
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
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Hi,
darf mal hier noch fragen ![]() Wieviel darf die Umregistrierung einer Software auf einen neuen Eigentümer in Deutschland kosten? (Ist eine Software für die Bildbearbeitung welche neu ca. 850€ kostet). Der Verkäufer hat seinen Sitz in Österreich und verkauft Online "auch" in Deutschland. Will man die Software verkaufen, verlangt der ursprüngliche Verkäufer in Österreich 125€ (netto). Man benötigt eine Seriennummer welche auf den Eigentümer registriert wird. Ganz großen Dank ![]() edit: Der Verkäufer begründet die Kosten übrigends mit dem nötigen Service und kann damit nur eventuellen Support für das Produkt meinen. Nur hat der "erste" Käufer dafür doch bereits gezahlt? Die Erstellung einer neuen (anderen) Seriennummer "macht" ein Script auf der Website. Der Aufwand wird "also" nicht alzu hoch sein. Geändert von swivel (04.09.2016 um 19:44 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
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Unsere orange Forumssekretärin war das letzte Mal im MAI hier online. Dann hoffen wir mal, dass sie den Thread abonniert hat.
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#3 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#4 |
Registriert seit: 22.04.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
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Mit dem "Kauf" einer Software auf einem Datenträger ist man nicht Eigentümer der Software geworden, sonder lediglich zur Nutzung derselben berechtigt. Eine Veräußerung des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Eine Zustimmungspflicht besteht nicht. Die Erstellung einer neuen Zugangsberechtigung und Aktivierung durch den Eigentümer (Lizenzgeber) für einen dritten kann dieser berechnen. Die Kosten dafür können sehr wohl einige Hundert € betragen und unterliegen den Gesetzen der freien Marktwirtschaft.
Geändert von KHD46 (20.02.2017 um 11:58 Uhr) |
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#5 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Zitat:
Das Übernehmen der Software durch einen Dritten kostet mehrere Tausend Euro. Deshalb glaube ich nicht, dass es in Deutschland eine Obergrenze für eine Umregistrierung gibt. Die Preise bestimmt der Markt. Wenn ein Programmhersteller der Überzeugung ist, solche Summen verlangen zu können, dann verlangt er sie auch. Das hat nichts mit dem Aufwand zu tun, den eine neue Lizenznummer oder ein neuer Datensatz in der Adressverwaltung mit sich bringt. Insofern muss sich kein Hersteller auf einen niedrigeren Preis einlassen. Er hat mit dem Dritten keinen Vertrag, und muss ihn nicht zu ungewollten Bedingungen zu seinem Kunden machen. Es ist eine Rechenaufgabe, ob man zähneknirschend die für nicht gerechtfertigt gehaltene Ablösesumme zahlt, oder man lässt es einfach bleiben. Man kann die Software ja auf ganz normalem Wege erwerben, dann kostet sie vermutlich etwas mehr als die Ablösesumme plus den Gebrauchtpreis. Im Gegenzug kann man auch versuchen, den Gebrauchtpreis um die Ablösesumme herunter zu handeln. Inwiefern das Arbeiten mit einer Fremdlizenz zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber sinnvoll ist das keineswegs. Das merkt man genau dann, wenn man Service braucht, der nicht mit dem Kaufpreis abgedeckt ist, sondern für den man einen Softwarepflegevertrag mit jährlichen Kosten hat. Man merkt es auch, wenn die Software in die Jahre kommt und man schon länger keine Updates hatte, weil man nicht als Kunde registriert ist. Spezielle Software ist so ausgelegt, dass sie nicht nur durch den Verkauf von Lizenzen lebt, sondern auch von regelmäßigen Pflegeeinnahmen, und das ist ohne Kundenbindung schwierig. Letztlich bleibt es ein Abwägen und Entscheiden, was Dir niemand abnehmen kann, weil zu viele hier nicht genannte Faktoren eine Rolle spielen.
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Gruß Gottlieb Geändert von der_knipser (05.09.2016 um 23:59 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
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Hi,
du triffst es genau. Es "kann" ![]() Und Preise dürfen auch nicht sittenwiedrig sein. Wahrscheinlich alles zu "schwammig"... Praktisch ist es so, das die Händler solche viel zu hohen Preise definitiv nutzen, damit schlechte Software nicht wieder verkauft werden kann. Und zm Thema kommen auch noch Zwangsupdates (sonst keine Nutzung möglich)... Dbzgl. wäre eine generelle klare Info eines Rechtsgelehrten ![]() |
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#7 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Ich schätze, das lässt sich durch Gesetze nicht ändern.
Genauso ist es beim Möbelkauf. Sobald Du die an der Kasse bezahlt hast, sind sie nur noch 1/4 ihres Preises wert. Höchstens. Und kein Gesetz der Welt verhindert das. ![]()
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Gruß Gottlieb |
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