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Alt 15.07.2016, 01:45   #1
NorbertT
 
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 156
Zitat:
Zitat von Carsten02 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

leider auch nicht ganz richtig!!
Ich betreibe schon von meiner Kindheit an Modellbau und denke das ich hier doch weiterhelfen kann.Voraussetzung eine Versicherung für alle Modellbetriebenen Modelle.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 5 Kg kann ich auf einem nicht ausgewiesenen Platz ( Feld oder Ähnlich ) mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb.
Den richtigen Plan hast du aber auch nicht.

Flugmodelle über 5 Kg (bis 25Kg) dürfen natürlich auch "Wild" geflogen werden sobald eine Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde. Für Verbrennungsmotoren sowie Turbinen zählt zudem noch die Einhaltung der Nahgrenze zum nächsten Ort, kann diese nicht eingehalten werden gibt´s auch keine Genehmigung.
Bei uns z.B. benötigt man zudem wegen Flugplatznähe (Airbase Ramstein) noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe, die aber Formlos innerhalb einer Stunde erteilt wurde.

Zitat:
mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht.
Da mußt du dich aber mal Schlau machen, Gewerblich oder nicht spielt eine große Rolle.
NorbertT ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.07.2016, 08:36   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.065
Die Drohne hier ist sicherlich genehmigungspflichtig: clickclack!


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2016, 19:42   #3
Carsten02
 
 
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
Zitat:
Zitat von NorbertT Beitrag anzeigen
Den richtigen Plan hast du aber auch nicht.

Flugmodelle über 5 Kg (bis 25Kg) dürfen natürlich auch "Wild" geflogen werden sobald eine Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde. Für Verbrennungsmotoren sowie Turbinen zählt zudem noch die Einhaltung der Nahgrenze zum nächsten Ort, kann diese nicht eingehalten werden gibt´s auch keine Genehmigung.
Bei uns z.B. benötigt man zudem wegen Flugplatznähe (Airbase Ramstein) noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe, die aber Formlos innerhalb einer Stunde erteilt wurde.



Da mußt du dich aber mal Schlau machen, Gewerblich oder nicht spielt eine große Rolle.
Hallo Norbert


Auf solchen endlosen Diskussionen hab ich keine Lust, es war einfach nur ein Hinweis und eine grobe Richtung.
Wenn du mit dein 30Kg Jet F16 auf dem Kornfeld Fliegen gehrst ,,,,Prost !

Falls du dich auskennst schau einfach im DMFV Flugregeln nach.

Grüße
Carsten02 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2016, 13:47   #4
NorbertT
 
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 156
Zitat:
Zitat von Carsten02 Beitrag anzeigen
Hallo Norbert


Auf solchen endlosen Diskussionen hab ich keine Lust, es war einfach nur ein Hinweis und eine grobe Richtung.
Wenn du mit dein 30Kg Jet F16 auf dem Kornfeld Fliegen gehrst ,,,,Prost !

Falls du dich auskennst schau einfach im DMFV Flugregeln nach.

Grüße
Keine Lust aber trotzdem etwas darüber schreiben, und dann noch falsch.
Wer hat denn etwas von einem 30 kg Jet gesagt? Es ging um Modelle über 5 kg und die dürfen nun mal mit einer Aufstiegsgenehmigung auch Wild geflogen werden.
Modelle über 25 kg ist eine andere Sache, das hast du ja richtig erkannt.
Und was soll ich bei den DMFV Flugregeln schauen, die sind dafür nicht relevant, die betreffen nur die Haftpflicht und sonst nichts.
NorbertT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2016, 19:56   #5
Carsten02
 
 
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
Zitat:
Zitat von NorbertT Beitrag anzeigen
Keine Lust aber trotzdem etwas darüber schreiben, und dann noch falsch.
Wer hat denn etwas von einem 30 kg Jet gesagt? Es ging um Modelle über 5 kg und die dürfen nun mal mit einer Aufstiegsgenehmigung auch Wild geflogen werden.
Modelle über 25 kg ist eine andere Sache, das hast du ja richtig erkannt.
Und was soll ich bei den DMFV Flugregeln schauen, die sind dafür nicht relevant, die betreffen nur die Haftpflicht und sonst nichts.

Hallo Norbert,

wer lesen kann ist klar im Vorteil,,,,

Ich habe doch geschrieben ohne Genehmigung geht nichts,,,,.Hätte ich es anders ausdrücken sollen ( Aufstiegsgenemigung) !!!!
Carsten02 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.07.2016, 19:25   #6
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.518
Hier noch was dazu:

http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf

Jetzt ist die Gewichtsbeschränkung von 5kg auf 10kg angehoben worden.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2016, 19:33   #7
mrrondi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
In Oberbayern kostet die Ausstiegs Genehmigung für die geschäftliche Nutzung seit Anfang 2016 nichts mehr.
Jedoch muss manch sich bei der Regierung von Oberbayern registrieren lassen.
mrrondi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2016, 13:48   #8
NorbertT
 
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 156
Zitat:
Zitat von Carsten02 Beitrag anzeigen
Hallo Norbert,

wer lesen kann ist klar im Vorteil,,,,

Ich habe doch geschrieben ohne Genehmigung geht nichts,,,,.Hätte ich es anders ausdrücken sollen ( Aufstiegsgenemigung) !!!!
Du weißt scheinbar selbst nicht was du schreibst.

Zitat:
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb.
Das steht nix von Genehmigung, da steht das Modelle bis 25 Kg nur auf Modellflugplätzen geflogen werden dürfen, und das ist falsch.
NorbertT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2016, 19:18   #9
Carsten02
 
 
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
Zitat:
Zitat von NorbertT Beitrag anzeigen
Du weißt scheinbar selbst nicht was du schreibst.



Das steht nix von Genehmigung, da steht das Modelle bis 25 Kg nur auf Modellflugplätzen geflogen werden dürfen, und das ist falsch.
Lass einfach deine dummen bemerkungen
Carsten02 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2016, 05:13   #10
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.338
Neue Regeln drohen

http://blog.conrad.de/steht-der-mode...d-vor-dem-aus/

Bisher:
http://blog.conrad.de/drohnen-fliege...it-checkliste/
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation

Geändert von Irmi (03.08.2016 um 05:16 Uhr)
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