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#7 |
Chefheizer
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 5.120
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Soviel ich weiß braucht man einen Nachweis der Einfuhrbesteuerung (und muss in bei Einreisen aus nicht-EU mit dabei haben), wenn das Gerät eine Seriennummer hat, die nachweist, dass das Gerät nicht in der EU vertrieben wird.
Wie oft geprüft wird ist eine andere Frage.
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So long Peter ....ich administriere nicht, ich moderiere nur.... |
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