![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#9 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Darf die Polizei die Aufnahmen der GOPro eigentlich als Beweismittel nitzen im Falle drastisch überhöhter Geschwindigkeit oder riskanter Fahrweise? Wenn die bei YouTube stehen und einem Fahrer zugeordnet. Werden können dann ja wohl schon. Aber noch auf der Speicherkarte am Unfallort oder bei einer Polizeikontrolle?
__________________
Viele Grüße, Klaus |
![]() |
![]() |
|
|