![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
|
Ich habe das schon so verstanden, wie der TO es geschrieben hat, "private Fotografie eines Ortes". Also eine nichtkommerzielle Aufnahme auf öffentlichem Grund. Und zufällig ist eine Person als Beiwerk drauf, die aber nicht fotografiert werden möchte.
Die Frage ist also, darf diese Person nicht fotografieren, wenn sie es nicht möchte.
__________________
Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
|
Zitat:
Wenn man dies als Fotograf ausschliesen kann (z.B. mit gezielter Unschärfe), dann besteht für mich kein erkennbarer Grund (ausser optionaler Höflichkeit) das Fotografieren unterlassen zu müssen. Die Regeln zur Wiedererkennbarkeit auf Fotos sind ja hoffentlich bekannt. So z.B., dass sich dies nicht auf das Gesicht beschränkt ist sondern ebenso andere körperliche Merkmale oder auch die auffällige/ besondere Kleidung betreffen kann.
__________________
![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. Geändert von screwdriver (07.07.2015 um 21:37 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|