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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Panoramafreiheit in Gefahr (war: Eu verbietet Facebook Fotos vor Gebäuden?)
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Alt 29.06.2015, 17:37   #1
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von EarMaster Beitrag anzeigen
Die Argumentation, dass auf jedem Bild ja irgendwo ein Gebäude oder Ähnliches zu finden sei, greift auch nicht, da es schon um einen wesentlichen Teil des Bildes handeln muss (§59 UrhG, ähnlich der Regelungen, die das Recht am eigenen Bild einschränken).
Na dann hoffen wir mal, dass es diese Einschränkung auch zukünfitg im Gesetzesentwurf des EU-Parlaments geben wird. Das Thesenpapier sieht sie zumindest noch nicht vor... Damit reichte es theoretisch schon aus, wenn das Werk Beiwerk auf dem Bild wäre.
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Alt 30.06.2015, 00:04   #2
EarMaster
 
 
Registriert seit: 13.05.2008
Ort: Offenburg
Beiträge: 749
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Na dann hoffen wir mal, dass es diese Einschränkung auch zukünfitg im Gesetzesentwurf des EU-Parlaments geben wird. Das Thesenpapier sieht sie zumindest noch nicht vor... Damit reichte es theoretisch schon aus, wenn das Werk Beiwerk auf dem Bild wäre.
Ich wüsste nicht, wieso das explizit erwähnt werden sollte. Es geht um die Reformierung und Harmonisierung des bestehendes Urheberrechtes. Im Bericht heißt es sogar explizit:
Zitat:
[...] dort, wo bereits Ausnahmen oder Beschränkungen Anwendung finden, weitere Nutzungen von Inhalten, die durch den technologischen Fortschritt oder neue Nutzungen von Technologien ermöglicht werden, zur Erhöhung der Rechtssicherheit so weit wie möglich im Einklang mit den bestehenden Ausnahmen oder Beschränkungen ausgelegt werden sollten [...]
Bericht über die Umsetzung der Richtlinie vom 24.06.2015 von Julia Reda unter 43.
Ich möchte hier die EU-Kommission keineswegs in Schutz nehmen. Die brockt uns gerade genug Ärger ein (TTIP, Netzneutralität), aber ich sehe hier tatsächlich nicht, dass uns das die Fotografie madig machen könnte. Im Gegenteil: Jeder, dessen Bild bereits einmal unrechtmäßig verwendet wurde dürfte das Gefühl kennen, wenn sich jemand anderes an seinen Werken bereichert hat und nicht einmal den Anstand besessen hat vorher anzufragen oder zumindest den Namen zu nennen. Diese Richtlinie richtet sich konkret gegen die kommerzielle Nutzung und auch nur dort erscheint sie auch konkret anwendbar, denn niemand wird gegen einen Facebook-Nutzer klagen, auf dessen Urlaubsfotos der Eiffelturm zu sehen ist (Dies hat mehrere Gründe: Erstmal wäre eine Klage nur gegen Facebook gerichtet, welches möglicherweise entstehende Kosten an den Nutzer weitergeben könnte. Die Verhältnismäßigkeit wäre jedoch in einem solchen Ungleichgewicht, dass hier kein Gericht aktiv werden wird.).

In den USA wird gerade das Ende der Street Fotografie bekundet, weil es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein soll, wildfremde Menschen auf der Straße einfach so zu fotografieren ohne sie um Erlaubnis zu bitten, um das Bild auch veröffentlichen zu dürfen. Wenn man das mit den Gesetzen hier vergleicht kann man beruhigt sagen, dass Street Fotografie daran nicht umkommen wird. Das erinnert mich stark an diese Diskussion. Man sollte das auf jeden Fall im Auge behalten, aber das Ende der Fotografie, wie wir sie kennen, ist glaube ich noch fern.
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Dieser Satz kein Verb!
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Alt 30.06.2015, 06:14   #3
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von EarMaster Beitrag anzeigen
In den USA wird gerade das Ende der Street Fotografie bekundet, weil es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein soll, wildfremde Menschen auf der Straße einfach so zu fotografieren ohne sie um Erlaubnis zu bitten, um das Bild auch veröffentlichen zu dürfen. Wenn man das mit den Gesetzen hier vergleicht kann man beruhigt sagen, dass Street Fotografie daran nicht umkommen wird. Das erinnert mich stark an diese Diskussion. Man sollte das auf jeden Fall im Auge behalten, aber das Ende der Fotografie, wie wir sie kennen, ist glaube ich noch fern.
Hast du dich auch mal gefragt, wie viele der ausgezeichneten Streetaufnahmen nicht entstanden wären, gäbe es dieses Gesetz seit beginn der Fotografie? Es wären auch viele wichtige Bilder nicht entstanden. Was ist mit der Presse? Erreichen Pressefotografen da durch eine Monopolstellung? Ich weiß nicht recht, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Und wie stellt man sich vor, wie es überhaupt noch von statten gehen soll? "Tschuldigung, darf ich von ihnen eine ungezwungene Aufnahme machen?"

Gruß Wolfgang
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Alt 30.06.2015, 08:48   #4
EarMaster
 
 
Registriert seit: 13.05.2008
Ort: Offenburg
Beiträge: 749
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Hast du dich auch mal gefragt, wie viele der ausgezeichneten Streetaufnahmen nicht entstanden wären, gäbe es dieses Gesetz seit beginn der Fotografie? Es wären auch viele wichtige Bilder nicht entstanden. Was ist mit der Presse? Erreichen Pressefotografen da durch eine Monopolstellung? Ich weiß nicht recht, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Und wie stellt man sich vor, wie es überhaupt noch von statten gehen soll? "Tschuldigung, darf ich von ihnen eine ungezwungene Aufnahme machen?"
Nur um das klar zu stellen: Das Gesetz, dass in den USA diskutiert wird, ist weniger streng als das, das heute bereits hier gilt.

Die Presse erhält bereits heute die Gelegenheit zur tagesaktuellen Berichterstattung Bilder einsetzen zu können, die anderweitig vielleicht nicht so ohne weiteres einsetzbar wären. Da tagesaktuell aber naturgemäß relativ zügig vorbei geht (und damit auch die Ausnahmen), kann man hier nicht von einem Monopol sprechen.

Zu deiner Frage, wie das von statten gehen soll? Wie bisher auch: Du machst ein Foto und bevor du es veröffentlichst fragst du die Personen, die drauf sind. Das klappt in Deutschland seit über 100 Jahren sehr gut (Kunst-Urhebergesetz von 1907).
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Alt 30.06.2015, 09:57   #5
Saitenschuft
 
 
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 896
Hallo EarMaster,

Zitat:
Jeder, dessen Bild bereits einmal unrechtmäßig verwendet wurde dürfte das Gefühl kennen, wenn sich jemand anderes an seinen Werken bereichert hat und nicht einmal den Anstand besessen hat vorher anzufragen oder zumindest den Namen zu nennen.
Aber hier vergleichst du doch Äpfel mit Birnen!
Wenn ich für einen kommerziellen Bildband öffentliche Architektur oder Kunst fotografiert wird, spricht nichts gegen eine gesetzliche Regelung.
Wenn ich jedoch auf unserem Marktplatz ein Familienphoto mache und dieses auf Fratzenbuch veröffentliche (was ich nicht mache), dann kann man doch nicht verlangen, dass ich jeden Architekten, dessen Gebäude zu sehen ist, frage, ob er zustimmt oder gar Geld dafür will.
Und es ist dabei völlig unerheblich, ob das Vergehen verfolgt wird oder sich niemand die Mühe macht. Man kann doch keine Gesetze auf den Weg bringen und sagen, das kontrolliert doch hinterher eh keiner.
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... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen

Einen schönen Tag noch
Ede
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Alt 30.06.2015, 11:39   #6
EarMaster
 
 
Registriert seit: 13.05.2008
Ort: Offenburg
Beiträge: 749
Zitat:
Zitat von Saitenschuft Beitrag anzeigen
Wenn ich jedoch auf unserem Marktplatz ein Familienphoto mache und dieses auf Fratzenbuch veröffentliche (was ich nicht mache), dann kann man doch nicht verlangen, dass ich jeden Architekten, dessen Gebäude zu sehen ist, frage, ob er zustimmt oder gar Geld dafür will.
Musst du auch nicht. Dabei handelt es sich um unwesentliches Beiwerk (wie bereits geschrieben §57 UrhG).

Zitat:
Zitat von Saitenschuft Beitrag anzeigen
Wenn ich für einen kommerziellen Bildband öffentliche Architektur oder Kunst fotografiert wird, spricht nichts gegen eine gesetzliche Regelung.
Genau darum geht es.
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Alt 30.06.2015, 12:04   #7
Saitenschuft
 
 
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 896
Ja, aber wenn du mal nachgelesen hättest, dass die Befürchtungen im Moment um das kreisen was da an EU-Gesetz kommen könnte!
Der Gesetzentext ist das eine, Anwälte und Gerichte was ganz anderes. Ich möchte keinen Abmahnbescheid bekommen, weil die Gesetzestexte wie immer mal schwammig formuliert sind.
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... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen

Einen schönen Tag noch
Ede
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Alt 30.06.2015, 12:10   #8
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 6.015
Nein darum geht es nicht nur !

Warum sonst startet Wikipedia eine Initiative zum Erhalt der Panoramafreiheit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipe...noramafreiheit

Wenn ich heute mich auf öffentlichem Gelände befinde und den HBF in Berlin aufnehme, dann darf ich das Bild auch veröffentlichen.Ich muss mich dazu eben nicht bei gmp erkundigen, ob ich das Bild auf meiner - werbefreien - Webseite veröffentlchen darf, wie es Herr Jean-Marie Cavada gerne will. Das genau ist die Panoramfreiheit.

Deutsche Gerichte haben bereits "kommerzielles Interesse" angenommen, wenn auf der Webseite Werbung geschaltet wurde. Und damit geht es eben nicht nur um Facebook.


Zum Thema Streetfotografie:

@ EarMaster Hast Du zur Diskussion um Streetfotografie in den USA mal eine Quelle. Als ich noch in den USA für 1 Jahr gelebt habe, gab es eine solche Diskussion noch nicht

VG
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... und Tschüß...

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