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#1 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.518
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Eindeutig Zubehör. Die Frage hat ja mit der Technik Der Kameras wenig zu tun.
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#2 |
Registriert seit: 27.02.2004
Ort: 65719 Hofheim am Taunus
Beiträge: 382
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Grundsätzlich habt ihr recht, ich kenne auch keinen konkreten Fall, an dem sich ein Prüfer an dem ausgedruckten elektronischen Beleg gestört hätte, aber die Rechtslage - die hier im übrigen der EU UST SystRL folgt, was das deutsche UStG nicht immer tut - ist halt wirklich so, dass ich als Rechnungsempfänger irgendwo elektronisch die Rechnung speichern muss, Damit ist auch die Option, dass ich das vielleicht bei Amazon noch runterladen könnte erst mal nicht gegeben (halten die das auch mindestens 7 Jahre aufrecht ??)...
In der Praxis dürfte es kaum auffallen, wenn der Beleg nur gedruckt ist, aber es zeigt sich an dem Beispiel wieder mal, dass für die elektronische Welt Sicherheitsanforderungen gemacht werden die es in der Papierwelt nicht gibt.
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#3 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.148
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Gilt ein Fax eigentlich als Schriftstück oder als elektronisches Dokument?
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#4 |
Registriert seit: 27.02.2004
Ort: 65719 Hofheim am Taunus
Beiträge: 382
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Das BGB kennt die Schriftform und die Textform. Schriftform setzt Unterschrift auf dem Papier voraus, das ist beim empfangenen Fax gerade nicht gegeben. Deswegen kann zB. ein Arbeitsverhältnis nicht per Fax gekündigt werden, weil das Gesetz hier Schriftform regelt, die durch das Fax aber nicht eingehalten wird. Ist das Schriftformerfordernis aber nicht gesetzlich, sondern zB. in einem Vertrag geregelt, dann genügt die telekommunikative Übermittlung. Bsp: in einem Vertrag ist geregelt, dass der eine Vertragspartner regelmäßig bestimmte Daten "schriftlich" mitzuteilen hat. Dann kann er das faxen oder sogar per Mail schicken. Der andere kann dann aber verlangen, dass das nochmals schriftlich dh. mit Unterschrift übermittelt wird. Man sieht, dass das Fax und auch die Mail - " ich habe das schriftlich in einer E-Mail bestätigt bekommen" - von juristischen Laien völlig falsch beurteilt werden.
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#5 | |
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
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Zitat:
![]() ![]() Gruß, raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.518
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Moin,
lohnt das Überhaupt den Aufwand, denn die teuerste App kostet 9,99 €, also reden wir hier von rd. 1,60 € Steuersumme.
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#7 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Ideen haben die Leut, Eigenbeleg für Umsatzsteuer
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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