Zitat:
Zitat von Doly
....Deine Andeutung ist sicherlich eine Überlegung wert und mir auch schon gekommen. Aber sowas muß man auch immer seiner Finanzministerin (Gattin) erklären.....
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Der meshua meinte wohl eher das Sony auch seine Video-Camp verkaufen will und deshalb eine künstliche Beschränkung einbaut.
Zitat:
Zitat von mic2908
Die Beschraenkung auf 30min haben, soweit ich weiss, zollrechtliche Hintergruende. Ab 30min Aufzeichnung ist es eine Videokamera, die beim Import hoeher besteuert wird als ein Fotoapparat.
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Genau deshalb ist das so.
Zitat:
Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.
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